Deutschland bereitet Förderung für Fusionsprojekte im europäischen IPCEI vor

Neue Förderrichtlinie soll hochinnovative Fusionstechnologien und industrielle Wertschöpfungsketten stärken

25.08.2026

Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Die Bundesregierung will den Aufbau einer industriellen Fusionswirtschaft in Deutschland vorantreiben.

Eine am 24. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) schafft dafür die Grundlage für ein nationales Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des geplanten europäischen IPCEI INT für innovative Nukleartechnologien.

Im Mittelpunkt stehen hochinnovative Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Fusionswertschöpfungskette. Gefördert werden sollen unter anderem Technologien für Fusionsreaktoren, Brennstoff- und Tritiumkreisläufe, Hochtemperatur-Supraleitung, Tokamak- und Stellaratorsysteme, Plasmaheizung, Diagnostik, Digitalisierung und KI sowie neue Materialien und Fertigungsprozesse.

Ziel ist es, die Technologiereife wichtiger Komponenten zu erhöhen, Entwicklungs- und Qualifizierungslücken zu schließen und ein leistungsfähiges europäisches Fusions-Ökosystem aufzubauen. Dabei sollen insbesondere Unternehmen und auch kleine und mittlere Unternehmen frühzeitig in die Entwicklung künftiger Fusionskraftwerke eingebunden werden.

Unternehmen können Projektskizzen einreichen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Voraussetzung sind unter anderem ein hoher Innovationsgrad, ein erhebliches technologisches und wirtschaftliches Risiko sowie ein Beitrag zu strategischen europäischen Wertschöpfungsketten. Die Vorhaben müssen über den weltweiten Stand der Technik hinausgehen und sich in das geplante europäische IPCEI INT einfügen.

Das Verfahren ist in drei Stufen angelegt. In der ersten Phase können Unternehmen bis 15. Oktober 2026 vollständige Projektskizzen über das Förderportal „easy-Online“ einreichen. Die Skizzen müssen unter anderem das technische Konzept, die Projektplanung, den europäischen Beitrag sowie die Finanzierung und Verwertung des Vorhabens darstellen.

Nach einer nationalen Vorauswahl ist ab Anfang 2027 ein europäisches Matchmaking mit Projektpartnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Anschließend sollen ausgewählte Vorhaben für das europäische Beihilfeverfahren vorbereitet werden. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Mit der Richtlinie will Deutschland zugleich seine technologische und industrielle Souveränität stärken und den Transfer von Forschungsergebnissen in industrielle Anwendungen beschleunigen. Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2032 gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesanzeigers

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