Bundesnetzagentur startet Juli-Ausschreibung für Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für die EEG-Ausschreibung von Freiflächen-Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2026 veröffentlicht
29.05.2026
Quelle: E & M powernews
Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Ausschreibung von Solaranlagen des ersten Segments zum 1. Juli 2026 veröffentlicht. Ausgeschrieben werden rund 2,13 GW Leistung.
Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung von Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juli 2026 bekanntgegeben. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2.134.567 Kilowatt und entspricht damit rund 2,13 Gigawatt installierter Leistung. Der Höchstwert für Gebote liegt bei 5,90 Cent/kWh. Gebote müssen bis zum Ablauf des 1. Juli 2026 bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingegangen sein. Der Gebotstermin markiert das Ende der Frist für die Einreichung von Geboten im Rahmen der EEG-Förderung.
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass von den Teilnehmern der Ausschreibung noch keine Einspeisenetzentgelte „im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026“ erhoben werden. Die künftige Situation werde im Rahmen der „Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ geklärt.
Das aktuelle Ausschreibungsvolumen ist Teil des für 2026 vorgesehenen Gesamtvolumens von 9.900 MW. Dieses wird nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundsätzlich gleichmäßig auf die drei jährlichen Gebotstermine verteilt und um gesetzlich definierte Zu- und Abschläge angepasst. Eine Reduzierung des Volumens durch die Bundesnetzagentur erfolgte nach Angaben der Behörde nicht.
Noch keine Einspeisenetzentgelte erhoben
Der Höchstwert der Gebote zum anstehenden Termin beträgt 5,90 Cent/kWh. Gebote, die diesen Wert überschreiten, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die Obergrenze ergibt sich aus dem um acht Prozent erhöhten Durchschnitt der höchsten noch bezuschlagten Gebotswerte der letzten drei Ausschreibungsrunden. Für die Gebotstermine im Juli 2025, Dezember 2025 und März 2026 lagen diese Werte bei 6,26 Cent, 5,30 Cent beziehungsweise 5,10 Cent. Der daraus errechnete Wert von 6,00 Cent/kWh wird durch die gesetzlich festgelegte Obergrenze auf 5,90 Cent/kWh begrenzt.
Wie bereits bei früheren Ausschreibungen können auch Gebote für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die im Marktstammdatenregister erfasste installierte Leistung entsprechender Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 den Schwellenwert von 80 GW nicht überschreitet. Zum maßgeblichen Stichtag 31. März 2026 lag die registrierte Leistung bei 17,7 GW und damit deutlich unter dieser Grenze. Gebote für Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten können in allen Bundesländern im Zuschlagsverfahren berücksichtigt werden.
Für bestimmte besondere Solaranlagen verweist die Behörde auf bestehende Festlegungen. Dies betrifft unter anderem Agri-PV-Anlagen sowie Anlagen auf Parkplatzflächen. Die Behörde weist darauf hin, dass weitere neue Festlegungen für das Ausschreibungsverfahren bislang nicht getroffen wurden.
Unverändert besteht laut der Behörde Unsicherheit bei mehreren Regelungen des sogenannten Solarpakets I. Für verschiedene Änderungen im Ausschreibungsdesign fehle weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Bis zu einer Genehmigung gelten deshalb die Regelungen in der Fassung vom 15. Mai 2024 fort.
Nähere Informationen zur Ausschreibung stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Autor: Fritz Wilhelm
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