Laufzeit: 07.03.2018 – 27.04.2018
Antragsteller: natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen) aus den besonders schadstoffbelasteten bayerischen Städten: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg
Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage
Fördersatz: Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, bsp. Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden.
Voraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung