Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Seit 01.11.2021 läuft das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern.
Aufgrund einer zunehmenden Diskrepanz zwischen E-Fahrzeugbestand und Ladeinfrastruktur besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Als Reaktion hierauf verfolgt der Freistaat in Form des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ die Beschleunigung des Ausbaus und die Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Bayern.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel ist pro Jahr ein Aufruf geplant. Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der nächste Förderaufruf wird im 1. Halbjahr 2025 erwartet (Angabe ohne Gewähr).
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten. Je nach Förderaufruf ist auch die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastrukturen oder die Ertüchtigung des Netzanschlusses an bestehenden Standorten förderfähig. Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Ladestandorte in Bayern
- Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte im Sinn der LSV in ihrer aktuell gültigen Fassung
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
- Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
- Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.
Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem des Projektträgers. Das entsprechende Antragsformular findet man unter jeweils nachstehendem Aufruf:
1. Förderaufruf vom 01.11.2021 bis 31.12.2021
2. Förderaufruf vom 01.07.2022 bis 30.09.2022
3. Förderaufruf vom 02.05.2023 bis 30.06.2023
4. Förderaufruf vom 01.08.2024 bis 30.08.2024
Weiterführende Links und Dokumente
- Foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-in-Bayern-2-0 (.pdf)Datei
- Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“Link
- Vierter-Foerderaufruf-Ladeinfrastruktur-2-0 (.pdf)Datei
- Dritter-Foerderaufruf-Ladeinfrastruktur-2-0 (.pdf)Datei
- Zweiter-Foerderaufruf-Ladeinfrastruktur-2-0 (.pdf)Datei
- Erster Foerderaufruf-Ladeinfrastruktur-2-0 (.pdf)Datei
- Foerdernebenbedingungen-fuer-Kommunen-ANBest-K-zum-01032021 (.pdf)Datei
- Foerdernebenbedingungen-fuer-nicht-Kommunen-anbest-p-zum-01032021 (.pdf)Datei
- Checkliste-LIS-20-fuer-Antragsteller-Foerderaufruf-4 (.pdf)Datei
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Förderprogramm unter der E-Mail-Adresse: Per Mail kontaktieren
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