5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Laufzeit: 02.06.2025, 10:00 Uhr – 04.07.2025, 16:00 Uhr

Antragsberechtigt: 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Nicht förderfähig sind zudem Ladepunkte, zu deren Aufbau der Antragsteller vertraglich bzw. rechtlich verpflichtet ist, die ohnehin entstehen sollen (keine „Mitnahmeeffekte“) oder die aus vertraglichen bzw. rechtlichen Gründen vom Antragsteller nicht umgesetzt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Ladepunkte,

  • die von Netzbetreibern aufgrund von §7c EnWG nicht entwickelt, verwaltet oder betrieben werden dürfen.
  • zu deren Aufbau sich Autohäuser, Werkstätten oder Tankstellen im Rahmen einer Markenbindung verpflichtet haben.
  • die durch rechtliche Vorgaben aufzubauen sind (z.B. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind. 

Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.

Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.

Fördersatz für Ladepunkte:  

  • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt

Fördersatz für Netzanschluss:

  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
  • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort 

Erhöhung des Fördersatzes:

Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann pro Antrag auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Zusatzkriterien aufgebaut werden:

  • Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und für dichtbesiedelte Wohnquartiere: Hierunter fallen Ladepunkte, die speziell ein Ladeangebot für Bewohner dichtbesiedelter Wohnquartiere (Ansammlung von Geschossbauten) schaffen, in welchen der Aufbau von privater bzw. nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur aus technischer oder rechtlicher Sicht nur schwer realisierbar ist. Entsprechende Ladeinfrastruktur ist unter Berücksichtigung der Nutzerfreundlichkeit in oder für solche dichtbesiedelten Wohnquartiere aufzubauen. Im Rahmen der Antragstellung ist dieses Kriterium skizzenhaft zu begründen bzw. zu beschreiben. 
  • Intermodale Angebote: Unter intermodalem Angebot sind Ladeorte zu verstehen, die nachweislich vorwiegend und unmittelbar der Intermodalität bzw. dem Wechsel zwischen Mobilitätsangeboten dienen. Dazu zählen Pendlerparkplätze, Park & Ride-Plätze, Parkhäuser, Sammelparkplätze für Mobilitätsdrehscheiben oder vergleichbares. Das Zusatzkriterium "intermodale Angebote" ist im Rahmen der Antragstellung skizzenhaft zu begründen bzw. zu beschreiben.
  • Barrierefreiheit: Die barrierefreie Nutzung des Ladepunktes für motorisch eingeschränkte Menschen orientiert sich an DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3. Das Zusatzkriterium Barrierefrei gilt dann als umgesetzt, wenn entweder alle geförderten Ladepunkte der definierten Vorgabe genügen oder zumindest einer der Ladepunkte explizit als Behindertenparkplatz gem. Straßenverkehrsordnung (STVO) ausgewiesen (Beschilderung) ist. Weitere Details zur Barrierefreiheit sind unter FAQ „Wie ist Barrierefreiheit definiert“ aufgeführt.
  • Komfort am Ladepunkt: Unter Komfort sind in diesem Zusammenhang Technologien, Angebote oder Infrastrukturen zu verstehen, die dazu geeignet sind, den Ladevorgang komfortabler oder angenehmer zu gestalten. Bei DC-Ladepunkten zählen dazu z.B. Kiosk, Getränkeautomat oder Toilette in unmittelbarer Nähe (Entfernung weniger als 100 Meter), welche mindestens werktags (montags bis samstags) für je 12 Stunden zur Verfügung stehen bzw. genutzt werden können. Bei AC-Ladepunkten ist das ein angeschlagenes Kabel an jedem geförderten Ladepunkt. Das Zusatzkriterium „Komfort am Ladepunkt“ ist im Rahmen der Antragstellung kurz zu skizzieren.
  • Touristische Attraktion: Ein Ladepunkt erfüllt das Zusatzkriterium „Touristische Attraktion“, wenn er an einem Standort errichtet wird, der für Besucher und Reisende eine besondere touristische Relevanz aufweist. Dies ist der Fall, wenn sich der Ladepunkt in unmittelbarer Nähe zu einer relevanten touristischen Attraktion befindet oder explizit für diese touristische Attraktion vorgesehen ist. Dazu zählen z.B. Sehenswürdigkeiten, Freizeitparks, Naturparks, Thermen oder kulturelle Einrichtungen. Die Vorgabe der öffentlichen Zugänglichkeit ist einzuhalten. Das Zusatzkriterium „Touristische Attraktion“ ist im Rahmen der Antragstellung kurz zu skizzieren.
  • Hoher Bedarf: Die frühzeitige Planung und langfristige Nutzung von Ladepunkten wird immer wichtiger. Das Zusatzkriterium „Hoher Bedarf“ gilt dann als erfüllt, wenn der Ladeort im StandortTOOL1* der Bundesregierung in einem Bereich mit hohem Bedarf liegt (Parameter im StandortTOOL: Ansicht Bedarf; Zeithorizont 2030; Referenzszenario; Nahverkehr; Farbmarkierung orange, rot oder dunkelrot).
    Das Zusatzkriterium „Hoher Bedarf“ ist im Rahmen der Antragstellung mit einem entsprechenden Bildnachweis („Screenshot“) zu hinterlegen.
  • XL-Stellplatz: XL-Stellplätze sollen das Laden von größeren Elektrofahrzeugen ermöglichen, z.B. je nach Bedarf E-Nutzfahrzeuge, E-Transporter, E-Busse, E-Camper oder E-Wohnwagen-Gespanne. Der Stellplatz eines Ladepunktes erfüllt das Zusatzkriterium „XL-Stellplatz“ dann, wenn er eine Mindestbreite von 3 Metern und eine Mindestlänge von 8 Metern aufweist. Darüber hinaus muss die generelle Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit für die jeweilige Fahrzeugart / -klasse gewährleistet sein (u.a. Höhe, Rangierfläche, Durchfahrbarkeit des Stellplatzes). Andere Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsflüsse dürfen durch das Laden eines größeren E-Fahrzeuges nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Die Vorgabe der öffentlichen Zugänglichkeit ist einzuhalten.

Fördersumme pro Antragsteller: Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.

Voraussetzungen

  • Öffentlich zugängliche Ladestation
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung

Zugänglichkeit:

Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.

Ab dem 02.06.2025 wird hier der Link zum Antragsportal veröffentlicht.

Hier gehts zum Antragsportal

Bewilligungsverfahren:

Anträge, die die Voraussetzungen der Zusatzkriterien erfüllen, werden bevorzugt bewilligt. Im Rahmen der verfügbaren Wirtschaftsmittel werden diese Anträge in der Reihenfolge der Anzahl der Zusatzkriterien bewilligt. Bei der gleichen Anzahl an Zusatzkriterien werden die Anträge nach dem Datum der digitalen Antragseinreichung bearbeitet. Die Erfüllung der im Antrag angegebenen Zusatzkriterien ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung der Zusatzkriterien kann zum Widerruf des Zuwendungsbescheids bzw. Rückforderung der Fördermittel führen.

Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 04.07.2025 um 16:00 Uhr.

* https://standorttool.de/standorttool: Das Planungsinstrument „StandortTOOL“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (https://nationale-leitstelle.de/) unterstützt u.a. Bundesländer, Kommunen, Landkreise, oder Unternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur.

FAQs

Nein, es muss bis zum Erhalt des Förderbescheids gewartet werden, bis Bestellungen getätigt oder Aufträge vergeben werden dürfen. Lediglich Angebote dürfen eingeholt und Planungen aufgestellt werden. Es dürfen Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen nur innerhalb des im Förderbescheid definierten Projektzeitraums getätigt werden.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Alle Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen außerhalb des im Förderbescheid benannten Projektzeitraums können nicht gefördert werden. Die automatische Eingangsbestätigung des Antrages ist keine Förderzusage bzw. kein Förderbescheid.

Vor der Antragstellung gekaufte Komponenten oder beauftragte Dienstleistungen sind nicht förderfähig.

Für die Antragstellung genügt lediglich der Online-Antrag. Es müssen keine zusätzlichen Dokumente hochgeladen werden. Lediglich wenn das Zusatzkriterium „Hoher Bedarf“ ausgewählt wird, wird man zum Hochladen eines Screenshots aufgefordert. Antragsteller, die Anträge ohne Anmeldung des Elster-Unternehmenskontos eingereicht haben, müssen den Antrag ausdrucken und uns als Papierversion unterschrieben zukommen lassen.

Nach Ende des Förderaufrufs werden die Anträge gereiht (Siehe Förderaufruf, Bewilligungsverfahren) und im Rahmen der verfügbaren Wirtschaftsmittel bewilligt. Nach 3-4 Monaten nach Ende des Förderaufrufes sollten alle Förderbescheide versandt sein. 

  • Bitte beachten Sie die Anforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur gemäß Punkt 8 des Förderaufrufs.
  • Für öffentliche Ladeinfrastruktur müssen die Vorgaben der Ladesäulenverordnung eingehalten werden.
  • Für Kommunen bieten wir auf dieser Seite wichtige Informationen: Elektromobilität in bayerischen Kommunen
  • Es dürfen Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen nur innerhalb des im Förderbescheid definierten Projektzeitraums getätigt werden. Nach Erhalt des Förderbescheids kann eine Beauftragung oder Bestellung gestellt werden und die Ladepunkte können aufgebaut werden.
  • Das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Das Startdatum ist im Förderbescheid festgelegt. Mit dem Förderbescheid erhalten Sie ein Terminblatt, in dem alle relevanten Termine aufgeführt sind. Sollte das aus unvorhersehbaren Gründen, die der Antragsteller nicht verschuldet hat, nicht möglich sein, empfehlen wir dringend eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Projektträger.
  • Nach Inbetriebnahme der Ladepunkte müssen diese für mindestens sechs Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers bleiben und im Sinne der Richtlinie betrieben werden. Jedes Jahr zum 1. Februar wird ein Kurzbericht über die Nutzung der Ladepunkte fällig. Dazu wird eine digitale Vorlage für die Antragsteller durch den Projektträger zur Verfügung gestellt.

Barrierefreies Nutzen des Ladepunktes für motorisch eingeschränkte Menschen gemäß DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3:  Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die Beschaffenheiten und Maße des Stell- bzw. Parkplatzes sowie des Ladepunktes. Stellplatz senkrecht zur Straße:

  • Stellplatzlänge: mind. 5,0 Meter (Längsneigung max. 3 %)
  • Stellplatzbreite: mind. 3,5 Meter bei Einzel- bzw. 6,0 Meter bei Doppelstellplätzen (Querneigung max. 2 %); bei Doppelstellplätzen ist ein gemeinsamer markierter Ein-/Ausstiegsstreifen von mind. 1 Meter Breite zwischen den Parkplätzen vorzuhalten
  • Bordsteinhöhe zwischen Parkplatz und Ladesäule bzw. weiterführendem Weg ≤ 3,0 cm

Stellplatz parallel zur Straße:

  • Stellplatzlänge: mind. 6,7 Meter (Längsneigung max. 3 %)
  • Stellplatzbreite: mind. 2,5 Meter i.V.m. mind. 1,4 Meter breitem angeschlossene „Gehweg“ (Querneigung max. 2 %)
  • Bordsteinhöhe ≤ 3,0 cm

Ladepunkt:

  • Alle physisch zu bedienenden Elemente wie Tasten, Kartenschlitze, Bedienelemente auf Displayflächen, Ladestecker angeschlagener Ladekabel oder Steckdosen zum Laden liegen in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m (Messpunkt ist der Mittelpunkt des Elements). Die Anforderung an die Höhe der Bedienelemente entfällt für jene Bedienelemente, deren Funktionen über einen Fernzugriff zugänglich gemacht werden.
  • 1,50 x 1,50 Meter Platz vor dem Display

Für privatwirtschaftliche Unternehmen

Für Fördervorhaben im Rahmen dieses Förderprogrammes gelten für Unternehmen die Fördernebenbedingungen „ANBest-P“ der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO, Anlage 2 zu Art. 44, Absatz 3). Für Bescheide ab  01.01.2025 gelten vereinfachte Fördernebenbedingungen, wonach Aufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben sind, d.h.:

  • Vor der Vergabe eines Auftrags sind in der Regel mindestens drei fachkundige und leistungsfähige Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Dokumentation der Angebotsanfrage ist in 3.1 ANBest-P dokumentiert. Unter den eingegangenen Angeboten ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen.
  • Aufträge im Wert von bis zu 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt vergeben werden. Am einfachsten kann die geforderte Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Anfrage bzw. Einholung von Vergleichsangeboten nachgewiesen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir das Anfragen von mindestens drei Angeboten für alle Aufträge.
  • Darüber hinaus machen die ANBest-P keine weiteren Vorgaben. Sonstige Bestimmungen, die z.B. öffentliche oder Sektoren-Auftraggeber zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten können (z. B. Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB), sind davon unbenommen. 

Für Kommunen

Bei kommunalen Antragstellern gelten die Fördernebenbedingungen „ANBest-K“, die bei Direktvergaben wie bisher insbesondere auf die geltenden Vergabegrundsätze des Bayerischen Innen- und Finanzministerium auf Grund von § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und § 30 Abs. 2 KommHV-Doppik verweist. Darüber hinaus wird gegebenenfalls auf weitergehende Bestimmungen hingewiesen, die Zuwendungsempfänger zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten (z. B. Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).

Um das Zusatzkriterium „Hoher Bedarf“ nachzuweisen, müssen Sie im Rahmen des Förderantrags einen Screenshot aus dem StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur hochladen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. StandortTOOL öffnen:

Besuchen Sie das StandortTOOL unter:

https://standorttool.de/standorttool

2. Standort suchen:

Geben Sie auf der linken Seite die Adresse Ihres geplanten Ladestandortes in das Suchfeld ein.

3. Bedarfsanzeige prüfen:

Aktivieren sie unter dem Reiter "Bedarf" die Bedarfsanzeige. In der Karte wird der Bedarf nach Ladeinfrastruktur farblich dargestellt. Der Bereich muss orange, dunkelrot oder rot eingefärbt sein, um als Gebiet mit hohem Bedarf zu gelten.

4. Screenshot erstellen:

Erstellen Sie einen Screenshot, auf dem folgendes klar erkennbar ist:

  • Die Karte mit der eingefärbten Bedarfsregion
  • Die Adresse des geplanten Ladestandortes

5. Screenshot hochladen:

Fügen Sie den Screenshot Ihrem Förderantrag in den Anlagen am Ende des Antragsformulars bei.

Hinweis: Achten Sie auf eine gute Auflösung und vollständige Darstellung aller relevanten Elemente, damit die Prüfung reibungslos erfolgen kann.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Förderaufruf unter der E-Mail-Adresse: Per Mail kontaktieren

Ihr Kontakt

Julian Schwenda
+49 911 20671-643
Projektträger, Projektorganisation, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Sara Thierauf
+49 911 20671-237
Projektträger, Projektassistenz, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Birgit Schabesberger
+49 911 20671-618
Projektträger, Projektassistenz, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Dr. Guido Weißmann
+49 911 20671-251
Mobilität, Leitung Elektromobilität, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Bastian Ritter
+49 911 20671-321
Mobilität, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt von Simone Hirschmann
Simone Hirschmann
+49 911 20671-226
Mobilität, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg