Förderprogramm Wasserkraftanlagen

Verfahren

Beratung

  1. Informationen zur Anlage, zu den geplanten Maßnahmen (Modernisierung, Wiederinbetriebnahme oder (Ersatz-)Neubau), ungefähren Projektkosten, erwarteter Produktion und Leistungsfähigkeit, Eigenverbrauch und ggf. Belieferung Dritter zusammenstellen
     
  2. Eintragen der Daten in das Berechnungsverfahren (Anhang der Förderrichtlinie) entweder vorab oder im Rahmen der telefonischen Beratung durch den Projektträger Bayern
     
  3. Entscheidung, ob Antrag sinnvoll und voraussichtlich erfolgreich ist

Antrag

Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch über unser Antragsportal eingereicht werden. Wenn Sie elektronisch den Antrag stellen möchten, schalten wir Ihnen einen Zugang auf www.fips.bayern.de frei.

Der Antrag umfasst das Antragsformular, aber auch umfangreiche Anlagen, so dass für die Antragstellung mehrere Wochen eingeplant werden sollten.

Nach Eingang des Antrags können Sie mit der Auftragserteilung auf eigenes Risiko beginnen. Wir empfehlen, dass Sie unsere Eingangsbestätigung abwarten. Alternativ können Sie bis zur Zustellung des Förderbescheids (verbindliche Förderentscheidung) warten.

Prüfung und Zuwendungsbescheid

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zuwendungsbescheid, d.h. eine verbindliche Zusage der Förderung Ihres Projektes. Die geförderte Maßnahme muss binnen 6 Monaten nach Erlass des schriftlichen Zuwendungsbescheids begonnen und binnen weiteren 24 Monaten baulich-technisch fertiggestellt sein (Aufnahme des Regelbetriebs).

Verwendungsnachweis und Verwertungszeitraum

Spätestens 3 Monate nach Fertigstellung müssen Sie den Verwendungsnachweis beim Projektträger Bayern vorlegen. Beizufügen sind Nachweise über die tatsächlich entstandenen Kosten, ein Sachbericht und eine begründete und belegte Prognose zu den erwarteten Einnahmen aus der Produktion elektrischer Energie.

Nach dem Verwendungsnachweis zur Fertigstellung der Baumaßnahme werden 70 % der bewilligten Zuwendung als Abschlagszahlung ausbezahlt. 30 % werden im Rahmen einer fünfjährigen Zweckbindungsfrist ab der Fertigstellung (Inbetriebnahme, Aufnahme des Regelbetriebs) einbehalten. Der Projektträger Bayern legt die Zuwendung im Schlussbescheid nach der Prüfung des Verwertungsberichtes 5 Jahre nach der Fertigstellung unter Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Stromerlöse und der vermiedenen Strombezugskosten während dieser Zweckbindungsfrist abschließend fest. Die im Erst- oder in einem Änderungsbescheid bewilligte Zuwendung steht hinsichtlich der Zuwendungshöhe unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

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Ihr Kontakt

Für Ihre Fragen zum Förderprogramm Wasserkraftanlagen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Ulrich Schuster
+49 911 20671-636
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Sabine Stallmann
+49 911 20671-358
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Yvonne Kugler
+49 911 20671-674
Projektträger, Projektassistenz, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

Telefonisch

Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

Per E-Mail

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.