MIA

Häufig gestellte Fragen

Förderrahmen & Aufrufe

Eine Übersicht zu den aktuellen Förderaufrufen finden Sie hier: ⁣Aktuelle Förderaufrufe: Bayern Innovativ

Wenn Sie rechtzeitig über neue Förderaufrufe im MIA Programm informiert werden möchten, schreiben Sie gerne eine kurze Mail mit dem Betreff „Bitte um Informationen zu Förderaufrufen MIA“ an:  Projektträger Bayern. Sie erhalten dann eine E-Mail, sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht ist.

*Ihre E-Mailadresse wird einmalig verwendet, um Sie über den nächsten MIA Förderaufruf zu informieren. Sie wird nicht für Werbezwecke eingesetzt und automatisiert gelöscht.

Wenn Sie zwischenzeitlich kein Interesse mehr an einer Benachrichtigung haben, so schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit dem Betreff: „Löschen meiner E-Mailadresse aus dem Verteiler MIA Förderaufrufe“.

Grundsätzlich beträgt die Förderdauer bis zu 3 Jahre. Dieser geplante Zeitraum sollte nicht überschritten werden.

Dies ist nur im Ausnahmefall möglich und nur für den gesamten Verbund. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung schlüssig fachlich und inhaltlich begründet wird. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Verlängerungen können nur kostenneutral erfolgen.   

Ein Verlängerungsantrag muss innerhalb des Durchführungszeitraums von jedem Projektpartner des Verbunds gestellt werden.

Skizzeneinreichung & Antragstellung

In der Projektskizze wird das Projekt und die Verbundpartner vorgestellt. Es werden erste Angaben zur Innovation, Neuheit und zum Ziel des Vorhabens gegeben und ein grober Kostenplan erstellt.

Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Es ist pro Verbund eine Skizze einzureichen.

Sie finden alle relevanten Informationen dazu im Downloadbereich.

Das Akronym ist für alle Verbundpartner gleich und kann selbstständig gewählt werden. Es ist meistens eine Abkürzung des Titels des Vorhabens.

Der Antrag wird von jedem Verbundpartner einzeln eingereicht. Die genaue Vorgehensweise wird in der Antragsberatung erläutert.

Nach der Zulassung zur Antragstellung haben alle Verbundpartner 8 Wochen Zeit für die Antragseinreichung. Innerhalb dieser Frist ist der formale Förderantrag einschließlich der erforderlichen Anlagen beim Projektträger Bayern einzureichen.

Ein Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist muss schriftlich (per E-Mail oder postalisch) und unter Angabe von Gründen vor Ablauf der ursprünglichen Frist beim Projektträger Bayern beantragt werden.

Der Projektträger Bayern kann dann eine maximale Fristverlängerung von 2 Wochen genehmigen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden alle Partner eines in der ersten Stufe (Skizzenphase) ausgewählten Verbundes außerdem zu einem verpflichtenden Antragsgespräch eingeladen.

Für das Antragsgespräch, das gemeinsam mit allen Partnern eines Verbundes durchgeführt wird, werden vom Projektträger Bayern Terminvorschläge vorgegeben, von denen einer verbindlich von allen Partnern eines Verbundes gewählt werden muss.

Projektaufbau & Inhalte

Ein Verbund besteht aus mindestens 2, idealerweise aus 2-3 Partnern.

Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein.

Der überwiegende Anteil der Partner sollten Unternehmen sein.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen des Verbundvorhabens soll eine ausgewogene Zusammenarbeit mit aktiver Kooperation und wechselseitiger Unterstützung zwischen den Verbundpartnern stattfinden. Kein Partner sollte weniger als 10 % der Gesamtentwicklungskosten des Verbundvorhabens aufweisen.

Grundsätzlich sind nur technische Arbeitspakete innerhalb des Projekts förderfähig. Arbeitspakete wie Projektmanagement und Erstellung eines Marketingkonzepts sind nicht förderfähig.

Das Entwicklungskostenbudget für das Verbundvorhaben sollte 2-3 Mio. Euro für alle Partner zusammengenommen und über die gesamte Laufzeit nicht überschreiten.

  • planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
  • Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und Prototypen in laborähnlichen Umgebungen (TRL4), wenn dies für die Validierung technologischer Grundlagen nötig ist
  • Erwerb, Kombination, Gestaltung oder Verwendung vorhandener, einschlägiger Kenntnisse oder Fertigkeiten mit dem Ziel Pläne/Entwürfe für veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erarbeiten
  • Demonstrations- oder Pilotprojekte und Entwicklung von (auch kommerziell nutzbarer) Prototypen, wenn die Herstellung allein zu Demonstrationszwecken zu teuer ist.
  • Routinemäßige Änderungen an Produkten oder Verfahren sind nicht förderfähig!

Projektstart & Umsetzung

Der Projektstart sollte für etwa 6 Monate nach Ende des jeweiligen aktuellen Förderaufrufs geplant werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Starttermin individuell mit dem Projektträger Bayern anzupassen. Bitte beachten Sie, dass ohne Zuwendungsbescheid grundsätzlich nicht mit dem Projekt begonnen werden darf. Liegen jedoch die Antragsunterlagen vollständig und prüffähig beim Projektträger vor kann auf eigenes Risiko zum beantragten Startzeitpunkt mit dem Projekt begonnen werden. Der Projektträger Bayern bestätigt dies mit einem Schreiben. Eine Förderzusage lässt sich daraus aber nicht ableiten!

Alle Verbundpartner, welche einen Antrag gestellt haben, erhalten einen eigenen Zuwendungsbescheid.

Ja, dies ist nach vorheriger Absprache mit dem Projektträger Bayern möglich. Dazu müssen Qualifikationsnachweise und Arbeitsverträge zur Prüfung vorgelegt werden.

Förderbedingungen & Pflichten

  • Der Fördersatz beträgt für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen max. 100 %.
  • Bei gewerblichen Partnern (Unternehmen) kann für den Anteil des Vorhabens, der der industriellen Forschung zuzuordnen ist, ein zuschlagsfreier Fördersatz von bis zu 50 % angesetzt werden. Für den Anteil des Vorhabens, der der experimentellen Entwicklung zuzuordnen ist, ist ein zuschlagsfreier Fördersatz von bis zu 25 % anzusetzen.
  • Für das gesamte Vorhaben ergibt sich daraus ein gewichteter mittlerer Fördersatz im Bereich zwischen 25 % und 50 %, je nach Zuordnung der einzelnen Arbeitspakete.

Der zuschlagsfreie Fördersatz kann für die Unternehmen im Verbund um 15 Prozentpunkte angehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Das Vorhaben beinhaltet die wirksame Zusammenarbeit

  • zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist  wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
  • zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Die Ergebnisse des Vorhabens finden durch Konferenzen, Veröffentlichungen, Open-Access-Repositorien oder durch gebührenfreie Software beziehungsweise Open-Source-Software weite Verbreitung.
  • Der maximal mögliche Fördersatz (inkl. der oben benannten 15 Prozentpunkte für den Zuschlag) beträgt für gewerbliche Partner (Unternehmen) 50%.

Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Widerruf des Zuwendungsbescheides.

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Ihr Kontakt

Für Ihre Fragen zum Förderprogramm MIA steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Dr. Alexander Rinck
+49 911 20671-673
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, München
Sabine Kuhn
+49 911 20671-639
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, München
Porträt Sebastian Müllner Bayern Innovativ GmbH,
Dr. Sebastian Müllner
+49 911 20671-376
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

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Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

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