BayTOU

Verfahren

Ablauf

  • Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der umfassenden Fördermöglichkeiten des Programms ist zunächst eine individuelle Beratung unabdingbar.
  • Ist eine Antragstellung aussichtsreich, so erfolgt ein zweistufiges Antragsverfahren. Hierbei wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Bei positiver Begutachtung wird der Antragsteller zur formalen Antragstellung aufgefordert.
  • Skizzen und Anträge sind ausschließlich auf individuelle Aufforderung über das elektronische Antragssystem des Freistaates Bayern einzureichen.
  • Mit der Durchführung des Vorhabens darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
  • Ein für Ihr Vorhaben fest zugeteilter Mitarbeiter wird Sie während der Antragsphase und in der Regel während des gesamten Vorhabens begleiten.

Beratung

In einem ersten Schritt geben wir Ihnen gern telefonisch weitere individuelle Auskünfte zum Programm BayTOU. Wir schätzen in diesem Gespräch unverbindlich ein, ob Ihre Planungen im Rahmen des Programms gefördert werden könnten. Vereinbaren Sie hierzu gern direkt einen Gesprächstermin mit unserem Team Förderlotse Bayern.

  • Bei voraussichtlicher Eignung Ihres Vorhabens für das Programm bitten wir Sie im Anschluss um eine kurze schriftliche Zusammenfassung (Exposé) Ihres Projektes und zum Status Ihres Unternehmens.
  • Das Exposé hilft unseren Technologie-Experten, komplexe und technisch anspruchsvolle Vorhaben einschätzen zu können. Die Inhalte Ihres Exposés und das weitere Vorgehen besprechen wir mit Ihnen bei einem Beratungstermin.
  • Sollte das Programm nicht zu Ihrem Vorhaben passen, versuchen wir, geeignete Alternativen aufzuzeigen.
  • Erscheint Ihr Vorhaben förderfähig, werden Sie zur Einreichung einer Skizze aufgefordert.

Skizze

  • Die Einreichung der Skizze erfolgt elektronisch im Antragssystem des Freistaates Bayern. Den Zugang hierfür erhalten Sie von uns.
  • Nach Einreichung wird Ihre Skizze von uns fach- und finanztechnisch geprüft.
  • Im Anschluss erfolgt eine Bewertung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
  • Bewertungsgrundlage ist neben den in der Richtlinie beschriebenen Auflagen und Zielen der Innovationsgehalt des Vorhabens. Ebenso fließen die Expertise des Fördernehmers und der Gesamteindruck der Skizze ein.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
  • Wird Ihre Skizze positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Antrag

  • Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Antragssystem des Freistaates Bayern. Den Zugangscode für Ihr Antragsformular erhalten Sie von uns.
  • Der Antrag erfordert eine detaillierte fachliche Projektbeschreibung und -planung. Die Ziele des Vorhabens und der Arbeits- und Verwertungsplan sind ausführlicher und konkreter darzustellen.
  • Bestandteil ist auch ein genauer Finanzierungsplan, die vorgesehene Finanzierung des Eigenanteils ist mit prüffähigen Unterlagen zu belegen.
  • Weitere prüffähige Unterlagen sind einzureichen, beispielsweise Informationen zu den Fachkompetenzen Ihrer Mitarbeitenden.
  • WICHTIG: Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen! Hierzu gehören gegebenenfalls auch zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen, die wir von Ihnen anfordern.

Prüfung

  • Ihr vollständiger Antrag wird technologisch und finanztechnisch geprüft.
  • Im Anschluss wird der Antrag im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geprüft.
  • Bei positiver Beurteilung und nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie Einplanung der Fördermittel im bayerischen Haushalt, sendet Ihnen das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einen Zuwendungsbescheid per Post zu.

Zuwendungsbescheid

  • Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
  • Ihr Zuwendungsbescheid enthält einen Zeitplan mit verbindlichen Terminen für den gesamten Ablauf des Vorhabens sowie für die Einreichung von Mittelabrufen und Zwischenberichten.

Durchführungszeitraum

  • Sie bearbeiten aktiv Ihr Projekt.
  • Die in diesem Zeitraum entstehenden Kosten werden gemäß Richtlinie gefördert.
  • Der Projektfortschritt ist über Zwischenberichte zu festgesetzten Zeitpunkten mindestens zweimal im Jahr zu belegen.
  • Mindestens zweimal pro Jahr rufen Sie Fördermittel ab.
  • Die Mittelabrufe werden finanz- und fachtechnisch geprüft, im Anschluss wird der anteilige Zuschuss durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlt.
  • Das Ende des Durchführungszeitraums ist mit einem Verwendungsnachweis verbunden. Das gesamte Vorhaben wird fachlich und finanztechnisch abschließend geprüft.
  • Im Regelfall werden während des Durchführungszeitraums 80 % der Fördersumme in Mittelabrufen ausgezahlt. Erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden 20 % der bewilligten Fördersumme durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausbezahlt.

Verwertungszeitraum

  • An die Durchführungszeit schließt sich ein dreijähriger Verwertungszeitraum an. Hier werden jährliche Kurzberichte fällig, die Aufschluss darüber geben ob und wie Ihre neuen Erkenntnisse verwendet werden.

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Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

Telefonisch

Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

Per E-Mail

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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