Öffentliche Ladeinfrastruktur auf staatlichen Liegenschaften des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern verfolgt im Bereich der Entwicklung von Antriebstechnologien grundsätzlich einen technologieoffenen Ansatz. Aktuell hat sich insbesondere die Elektromobilität etabliert und gilt als eine zentrale Maßnahme zum Erreichen der CO2-Ziele. Der erfolgreiche Hochlauf der Elektromobilität hängt jedoch maßgeblich vom bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ab. Hierfür werden Flächen benötigt, um Elektrofahrzeuge dort zu laden, wo sie im Alltag stehen. Auch der Freistaat Bayern leistet hier seinen Beitrag. Zusätzlich zur Förderung von Ladepunkten sollen der Privatwirtschaft auch geeignete staatliche Liegenschaften zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten angeboten werden.

Worum geht es genau?
Der Freistaat verfügt über zentrale Flächen in Wohngebieten und Siedlungsräumen, die sich optimal für den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten eignen können. Verantwortlich für diese Flächen sind in Bayern jeweils die liegenschaftsverwaltenden Behörden. Diese werden ihre Flächen im Rahmen dieses Projektes nach einheitlichen Kriterien bewerten und der Privatwirtschaft je nach Eignung zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anbieten. Interessierte Unternehmen werden sich dann auf diese Flächen bewerben können.

Wie ist das Vorgehen geplant?
Bis Mitte 2025 soll die Sichtung und Bewertung der staatlichen Liegenschaften abgeschlossen sein. Geeignete Flächen werden dann über das FlaechenTOOL der Bundesregierung zentral und einheitlich veröffentlicht. Für die Vergabe der Flächen stellt der Freistaat ein zentrales Managementsystem zur Verfügung, über das sich Ladeinfrastrukturbetreiber ab Mitte 2025 auf Liegenschaften bewerben können.
Mit der zentralen Koordination des Projektes wurde die bei der Bayern Innovativ GmbH angesiedelte Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt: Kontakt unter e-liegenschaft(at)bayern-innovativ.de
Wo finde ich die Portale?
- Zugang zum FlächenTOOL der Bundesregierung, in dem Flächen zum Aufbau von Ladepunkten gesammelt und vorgestellt werden: FlaechenTOOL der Bundesregierung
- Zugang zum Managementsystem nach Registrierung: Verwaltungssystem
- Registrierung nur für Behörden: Managementsystem des Freistaats
- Eine Registrierung für privatwirtschaftliche Interessenten bzw. Bewerber auf die Liegenschaften wird vsl. Mitte 2025 freigeschaltet.
An jedem Dienstag im April 2025 von 10-11 Uhr bietet die Kompetenzstelle Elektromobilität als Koordinator des Projektes eine Online-Sprechstunde für Mitarbeitende von Behörden an, um Ihre Fragen zum Projekt und dem Managementsystem zu beantworten. Die Zugangsdaten hierfür finden interessierte Behörden nach der Registrierung im Managementsystem des Freistaats unter „Informationen“. Die Termine für die Online-Sprechstunde sind: 01./08./15./22./29.04.2025 jeweils um 10 Uhr.
Häufig gestellte Fragen
Die jeweiligen Behörden können nur ihre eigenen Betriebsabläufe und Belange im Rahmen der Verwaltungsvorschriften bewerten. Wirtschaftlichkeit und Bedarfe von öffentlichen Ladepunkten müssen die interessierten Ladeinfrastrukturbetreiber bewerten, die hier entsprechende Alltagserfahrungen gesammelt haben.
Um im Sinne der privatwirtschaftlichen Bewerber Konflikte mit Wasserschutzgebieten, geplanten Grünflächen oder sonstigen Vorgaben zu vermeiden, werden zunächst nur die Liegenschaften berücksichtigt, die schon heute als Parkplatz genutzt werden. Darüber hinaus werden die Behörden auch behördliche Belange berücksichtigen.
Grundsätzlich können sich alle privatwirtschaftlichen Akteure auf bereitgestellte Liegenschaften bewerben. Hierbei müssen die Bewerber allerdings ihre Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Kompetenz im Bereich Ladeinfrastruktur belegen. Bei mehreren Interessenten wird ein Bewerber ausgewählt.
Die Flächen werden auch nach der Vergabe im Eigentum des Freistaats bleiben. Die Nutzung als Ladeinfrastruktur wird auf mehrere Jahre zeitlich befristet sein. Entsprechende Details werden dann situativ zwischen den Behörden und den Bewerbern vertraglich ausgehandelt und fixiert.
Grundsätzlich handelt es sich hier um keine Beschaffungsmaßnahme des Freistaates. Ziel des Projektes ist es, der Privatwirtschaft potenziell geeignete Ladeorte auf Liegenschaften des Freistaates zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzubieten. Die Liegenschaften werden über das FlaechenTOOL.de der Bundesregierung öffentlich kommuniziert. Eine eigene Ausschreibung o.ä. ist nicht vorgesehen.
Die liegenschaftsverwaltenden Behörden können die Fläche lediglich nach eigenen bzw. behördlichen Kriterien bewerten. Die Entscheidung, eine Liegenschaft öffentlich anzubieten, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Behörde. Technische oder bauliche Möglichkeiten liegen ebenso im Verantwortungsbereich eines Bewerbers wie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Die Liegenschaften bleiben im Eigentum des Freistaates bzw. der liegenschaftsverwaltenden Behörden. Die Konditionen für die Nutzung der Liegenschaften als Ladeinfrastruktur können im Rahmen der Bewerbung mit den jeweiligen Behörden vertraglich verankert werden, u.a. Miete bzw. Pacht, Zugangs- oder Leitungsrechte, Wegesicherung oder Ladekonditionen. Bei Liegenschaften, die als öffentlicher Straßenraum gewidmet sind, stehen verkehrliche Kriterien im Vordergrund.
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