Förderung von Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat Förderrichtlinien für Projekte von Maßnahmenträgern in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) etabliert. Diese Richtlinien ermöglichen die Beantragung einer finanziellen Unterstützung für Projekte, die gezielt zur Weiterentwicklung, Stärkung und Vernetzung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern beitragen. Die Beratung und Vorprüfung der Anträge erfolgt durch das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (in Trägerschaft der Bayern Innovativ GmbH) im Auftrag des StMWi.

Förderziele und finanzielle Unterstützung
Gefördert werden Projekte, die eines der folgenden vier Förderziele verfolgen und wirtschaftlich ausgerichtet sind:
- der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
- dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung),
- der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-)Hochschulen (beispielsweise in Innovationslabs) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme) sowie
- der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.
Weitere Informationen und Antragsstellung
Maßnahmenträger von Projekten, die zur Weiterentwicklung, Stärkung und Vernetzung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft beitragen, können eine Förderung beantragen. Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, der Richtlinie und den erforderlichen Unterlagen finden sich auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Festgelegt ist eine Frist von drei Monaten von der Einreichung der unterzeichneten Originale bis zum Beginn der Veranstaltung.
Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
Vor der Antragstellung ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung verpflichtend. Regelmäßige Veranstaltungen zu den Förderrichtlinien und zum Antragsprozess werden angeboten. Die nächsten Termine finden sich hier:
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