Digital Markets Act

Das Enterprise Europe Network informiert:
15.09.2023

Das Digital Markets Act (DMA) legt eine Reihe klar definierter objektiver Kriterien zur Identifizierung von „Gatekeepern“ fest. Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die sogenannte zentrale Plattformdienste anbieten, wie z. B. Online-Suchmaschinen, App-Stores, Messenger-Dienste.
Die EU-Kommission hat jetzt sechs Unternehmen diese Gatekeeper-Funktion im Internet zugewiesen: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft.
Sie fallen als sogenannte Torwächter unter das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), und dies bringt neue Pflichten mit sich. Die Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote zu halten.
Ziel ist eine größere Auswahl sowie mehr Freiheit für Endnutzer und gewerbliche Nutzer dieser Dienste. EU-Justizkommissar Didier Reynders bekräftigte, das Gesetz über digitale Märkte werde „dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle auf dem europäischen digitalen Markt konkurrierenden Unternehmen zu schaffen“.
Die Torwächter unterhalten insgesamt 22 Plattformen wie Google und Youtube (Alphabet), TikTok (ByteDance) oder Facebook und Instagram (Meta) und erreichen monatlich je mehr als 45 Millionen Userinnen/ User in der EU.
Sie müssen die EU-Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss unterrichten. Die DMA ist eines der ersten regulatorischen Instrumente, um die Gatekeeper-Power der größten digitalen Unternehmen umfassend zu regulieren. Der DMA ergänzt, ändert aber nicht die EU-Wettbewerbsregeln, die weiterhin uneingeschränkt gelten.

Mehr zum Digital Markets Act erfahren Sie hier . https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/activities/digital-programmehttps://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-uk-politische-einigung-uber-beteiligung-horizont-europa-und-copernicus-2023-09-07_de

Quelle: Europäische Kommission

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