KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

Das Enterprise Europe Network informiert:
03.02.2025

Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen.

Leitlinien zur Definition von KI-Systemen 
Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen. Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist. Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen, das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse entwickeln. 

Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken 
Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden erforderlichenfalls aktualisiert. 

Die EU-Kommission hat zudem weitere Initiativen zur Förderung von KI-Innovationen gestartet, wie das KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-ups und KMU sowie die geplanten KI-Fabriken, die Zugang zu Rechenleistung für die Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen bieten sollen.

Weitere Informationen

Quelle: Europäische Kommission

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