Windbranche nennt Prioritäten für die neue Legislatur

Windkraft-Ausbau auf Rekordkurs – BWE fordert Tempo bei Genehmigungen, realistische Stromprognosen und konsequente Umsetzung der RED-III-Richtlinie

26.05.2025

Quelle: E & M powernews

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht den Ausbau aktuell auf Kurs, empfiehlt aber Maßnahmen der neuen Regierung für mehr Tempo beim EE-Ausbau und realistische Strombedarfsprognosen.

Mit der neuen Legislaturperiode analysiert der Bundesverband Windenergie (BWE) die Vorhaben und legt Empfehlungen für die ersten 60 Tage der neuen Bundesregierung vor. Zentrale Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag müssten zügig umgesetzt werden, um den Ausbau der Windenergie voranzubringen. Dank der Beschleunigungsmaßnahmen der EU und der Ampel habe der Windkraft-Ausbau heute wieder das hohe Niveau von 2017 erreicht, resümierte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm im Policy-Briefing am 23. Mai.

Genehmigungen und Zubau auf Wachstumskurs

Der Ausbaustand der Windenergie an Land hat sich in den ersten Monaten 2025 weiter verbessert. Nach Angaben des BWE sind aktuell 28.869 Windenergieanlagen in Betrieb – 133 mehr als Ende 2024. Von Januar bis April wurden bundesweit 5.184 MW genehmigt, ein Zuwachs von 61 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Genehmigungsdauer ist auf durchschnittlich 17,5 Monate gesunken und liegt damit wieder auf dem Niveau von 2017.
  Errichtet wurden bis zum 20. Mai insgesamt 284 neue Anlagen mit einer Leistung von 1.523 MW, was +39 Prozent entspricht. Gleichzeitig stieg der Rückbau auf 151 Altanlagen (235 MW). Netto ergibt sich ein Zubau von 133 Anlagen.

Auch auf der Ebene der Landesplanung gibt es laut Axthelm Fortschritte. In allen Planungsregionen laufen aktuell Flächenausweisungen.

Politische Empfehlungen des BWE

In ihrer Regierungserklärung hatte Katherina Reiche (CDU), zentrale energiepolitische Vorhaben benannt: Bis zum Sommer soll ein Monitoring zum Stand der Energiewende vorliegen. Die Wirtschaftsministerin stellte außerdem Ausschreibungen für 20.000 MW neue Gaskraftwerksleistung in Aussicht und kündigte ein Paket an, das von den Stromkosten entlasten soll.

Beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft setzt die neue Bundesregierung laut Reiche auf Technologieoffenheit und bezieht alle Farben von Wasserstoff ein. Der Ausbaubedarf bei Stromnetzen und Erneuerbaren müsse zudem eng synchronisiert werden.

In einem Impulspapier formuliert der BWE konkrete Handlungsempfehlungen für die ersten zwei Monate der Legislatur. Dazu gehören unter anderem:

  • Umsetzung der RED-III-Richtlinie in praxistaugliches deutsches Recht
  • Erleichterter Verteilnetz-Ausbau und Einführung eines vereinfachten Verfahrens
  • Digitalisierung der Netze und Reform des Netzanschlussverfahrens
  • Deregulierung bei Speichern und Elektrolyseuren
  • Einführung eines „gerechten“ Pachtbegrenzungsmodells
  • Förderung von Bürgerenergie und Energy Sharing
  • Widersprüchliche Prognosen zum Strombedarf 2030

Kritisch sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) neue Stromverbrauchsprognosen für das Jahr 2030. Diese fallen geringer aus als die der Ampel, auf denen die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) basieren. Die vorherige Bundesregierung ging von 750 Milliarden kWh aus, was einem Anteil von 600 Milliarden kWh aus Erneuerbaren (80 Prozent) entspräche. Neuere Studien von McKinsey, BCG oder Aurora sehen einen deutlich geringeren Bedarf, weshalb Ministerin Reiche die Ausbauziele für Erneuerbare Energien prüfen will.

Eine Studie des Fraunhofer ISE zeigt jedoch laut Auftraggeber BEE höheren Bedarf – unter anderem aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Industrie, wachsender Rechenzentrums-Leistung und der heimischen Wasserstoffproduktion, die in den anderen Studien nicht berücksichtigt seien. Der BEE erwartet einen Verbrauch von 700 Milliarden kWh im Jahr 2030 und empfiehlt daher, an den Ausbauzielen festzuhalten.

Der BWE kündigte an, bis zur Sommerpause ein eigenes Monitoring zu beauftragen, um den tatsächlichen Strombedarf, den Status beim Netzausbau, die Versorgungssicherheit und den Fortschritt bei Erneuerbaren, Digitalisierung und Wasserstoff-Hochlauf zu evaluieren.

Kritik an Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neue Regelungen für die Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an Wind- und PV-Anlagen vorsieht. Vorgesehen sind Zahlungen zwischen 0,2 und 0,8 Cent pro erzeugter kWh. Alternativ soll eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von mindestens 20 Prozent möglich sein, wie im Landesrecht verwirklicht. Der BWE kritisiert diese Regelung als unverhältnismäßig und warnt vor Schäden für die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Er verweist auf die bereits geltenden bundesweiten Beteiligungsregeln.

Zusätzlich strebt das Land eine Bundesratsinitiative zur Änderung von Paragraf 8 Absatz 4 EEG an, um bdie Bedingungen an die Netzengpässe anzupassen. Der BWE fordert stattdessen Maßnahmen zur Verbesserung der Netztransparenz, Ertüchtigung der Verteilnetze sowie erleichterte Genehmigungen für Speicher und Elektrolyseure.

Die BEE-Prognose des Stromverbrauchs 2030 steht im Internet bereit.

Autorin: Susanne Harmsen

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