Umweltinstitut fordert klare Regeln für Gasnetzausstieg
Gasausstieg bis 2045: Warum Netzbetreiber, Kommunen und Verbraucher jetzt Planungssicherheit brauchen
21.02.2025
Quelle: E & M powernews
Das Umweltinstitut München fordert eine gesetzlich geregelte Stilllegung der Gasverteilnetze. Die Regierung müsse das EU-Gaspaket nutzen, um Kommunen stärker einzubinden.
Der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen schreitet voran: Laut Umweltinstitut München wird das Heizen mit Erdgas spätestens 2045 enden. Denn dann will Deutschland nach dem Klimaschutzgesetz klimaneutral sein. Bereits vorher schon werde allerdings der Betrieb vieler Gasverteilnetze unwirtschaftlich, da immer mehr Haushalte auf erneuerbare Heiztechnologien umsteigen. Die Netzentgelte verteilen sich daher zunehmen auf eine schrumpfende Anzahl von Gasverbrauchern und würden daher teurer.
Die EU-Richtlinie 2024/1788 soll Netzbetreibern eine geordnete Stilllegung erleichtern. Allerdings reicht die Richtlinie nach Ansicht des Umweltinstituts München nicht aus, um einen sozialverträglichen Übergang sicherzustellen.
Das Institut fordert daher in einem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier eine gesetzliche Umsetzung, die nicht nur Netzbetreiber, sondern auch Kommunen stärker einbindet. Die Städte und Gemeinden seien es, die für die Kommunale Wärmeplanung verantwortlich seien. Sie sollten daher mitentscheiden, wann und wie Gasverteilnetze außer Betrieb gehen.
Keine neuen Investitionen in Gasnetze
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Netzbetreiber ihre Stilllegungspläne an den sinkenden Gasverbrauch anpassen. Das Umweltinstitut warnt, dass in vielen Fällen eine Umrüstung der Verteilnetze auf Wasserstoff nicht wirtschaftlich sei. Auch Biomethan werde nicht in ausreichender Menge für Haushalte zur Verfügung stehen, heißt es aus München. Deshalb müsse verhindert werden, dass weiterhin in die Gasinfrastruktur investiert wird, obwohl diese mittelfristig stillgelegt wird.
Das Institut verweist auf eine Analyse von Agora Energiewende. Laut dieser werde der Bedarf an Erd- und Biogas bis 2045 um bis zu 97 Prozent sinken. Dennoch würden Netzbetreiber weiterhin in den Ausbau ihrer Netze investieren. Die Bundesnetzagentur habe zwar bereits Anpassungen bei den Abschreibungsregelungen vorgenommen, doch bestehende Konzessionsverträge enthielten oft noch pauschale Investitionsverpflichtungen.
Das Umweltinstitut schlägt daher vor, Netzbetreiber gesetzlich von der Pflicht zu befreien, neue Gasanschlüsse bereitzustellen. Zudem sollten keine neuen Konzessionsgebiete für Gasverteilnetze mehr genehmigt werden, es sei denn, eine künftige Nutzung mit erneuerbaren Gasen sei sichergestellt.
Planungssicherheit für Verbraucher
Um Bürgerinnen und Bürger vor Fehlinvestitionen in neue Gasheizungen zu schützen, fordert das Umweltinstitut eine stärkere Informationspflicht für Netzbetreiber. Diese sollten verpflichtet werden, Stilllegungspläne frühzeitig zu veröffentlichen und betroffene Haushalte über den Zeitplan zu informieren.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass größere Netzbetreiber Stilllegungspläne mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren erstellen. Nach Ansicht des Umweltinstituts müsse diese Pflicht auf alle Netzbetreiber ausgeweitet werden, um einen geordneten Ausstieg zu gewährleisten. Zudem sollte eine Transparenzpflicht eingeführt werden, damit Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, warum ein Netzabschnitt stillgelegt oder weiterbetrieben wird.
Ein weiteres Anliegen des Instituts ist ein mögliches Werbeverbot für Gasheizungen. Netzbetreiber sollten nur dann neue Gasheizungen bewerben dürfen, wenn sie den Weiterbetrieb eines Netzgebiets über 2045 hinaus garantieren können.
Eine zentrale Rolle beim geordneten Ausstieg aus dem Gasnetz sieht das Umweltinstitut bei den Kommunen. Diese sind für die Wärmeplanung zuständig und könnten den Prozess aktiv mitgestalten. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass Netzbetreiber ihre Stilllegungspläne mit den Städten und Gemeinden abstimmen.
Zudem müsse die Erstellung von Stilllegungsplänen zeitlich an die Kommunale Wärmeplanung angepasst werden. Für Großstädte sollten diese spätestens 2027 vorliegen, für kleinere Gemeinden bis 2029.
Das Umweltinstitut München fordert von der Bundesregierung eine ambitioniertere Umsetzung des EU-Gaspakets. Netzbetreiber sollten stärker in die Pflicht genommen werden, Stilllegungspläne frühzeitig zu veröffentlichen und neue Investitionen in die Gasinfrastruktur zu unterbinden. Gleichzeitig sollte die Rolle der Kommunen gestärkt werden, um den Gasausstieg sozialverträglich zu gestalten.
Das fünfseitige Diskussionspapier „Geordnete Stilllegung von Gasverteilnetzen in Kommunen“ ist über die Internetseite des Umweltinstituts München downloadbar.
Autorin: Davina Spohn
Das könnte Sie auch interessieren
Bayern Innovativ Newsservice
Sie möchten regelmäßige Updates zu den Branchen, Technologie- und Themenfeldern von Bayern Innovativ erhalten? Bei unserem Newsservice sind Sie genau richtig!