Netzagentur ordnet Kosten für Wasserstoffnetze neu

Mit dem Verfahren „WONKa“ sollen ab 2028 neue Regeln für Netzentgelte und Investitionsanreize in Wasserstoff-Kern- und Verteilnetzen gelten.

04.08.2026

Quelle: E & M powernews

Die Bundesnetzagentur arbeitet an neuen Regeln für Kosten und Kapitalzinsen von Wasserstoffnetzen. Sie sollen ab dem Kalenderjahr 2028 greifen.
 
Für die Betreiber von Wasserstoffnetzen legt die Regulierung fest, welche Kosten sie über die Netzentgelte auf die Netznutzer umlegen dürfen und wie ihr eingesetztes Kapital verzinst wird. Die Vorgaben zu Netzkosten und Kapitalverzinsung will die Behörde für die Zeit ab 2028 neu ordnen. Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat deshalb am 29. Juli ein Festlegungsverfahren eröffnet.

Die Bonner Behörde führt das Verfahren unter dem Titel „Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung“ (kurz „WONKa“). Es betrifft die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes sowie Betreiber regionaler und lokaler Wasserstoffnetze, etwa von Verteilnetzen oder Netzen in Industrie- und Gewerbeparks. Letztere fallen allerdings nur dann unter die Kostenregulierung und damit unter die neuen Vorgaben, wenn sich ihre Betreiber der Regulierung unterworfen haben. Die Regeln sollen für alle Kostengenehmigungsverfahren gelten, die Netzkosten ab dem Kalenderjahr 2028 betreffen.

Kostenregeln lösen Verordnung ab

Der erste Teil des Verfahrens regelt, welche Kosten die Bundesbehörde bei einem Wasserstoffnetzbetreiber anerkennt. Diese anerkennungsfähigen Kosten bilden eine Basis für die regulierten Netzentgelte. Das neue Regelwerk soll die bisherige Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV) ablösen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur will sie die bisherige Regulierungssystematik weitgehend fortführen, sofern die weitere Diskussion keinen Änderungsbedarf zeigt. Zugleich sollen Erkenntnisse aus der Reform der Strom- und Gasnetzregulierung in die Wasserstoffregulierung einfließen. Für das Wasserstoff-Kernnetz will die Behörde außerdem an bereits geltende Vorgaben anknüpfen.

Damit entwickelt die Netzagentur die bestehenden Regeln weiter, statt die Kostenregulierung vollständig neu aufzubauen. Für die Betreiber ist entscheidend, welche Aufwendungen für Aufbau und Betrieb der Netze die Behörde akzeptiert und damit bei den Netzentgelten berücksichtigt. Welche einzelnen Kostenpositionen künftig anerkannt werden, geht aus der Verfahrenseinleitung noch nicht hervor.

Zinssätze folgen in eigenem Verfahren

Der zweite Teil betrifft die Verzinsung des von den Netzbetreibern eingesetzten Kapitals. Die geltenden Eigenkapitalzinssätze für das Kernnetz und für sonstige Wasserstoffnetze laufen Ende 2027 aus. Eine Methode zur Ermittlung der anschließenden Werte existiert bislang nicht.

Die Bundesnetzagentur prüft deshalb, ob sich die aus der Strom- und Gasnetzregulierung bekannte WACC-Methode auch auf Wasserstoffnetze übertragen lässt. Beim „Weighted Average Cost of Capital“ (WACC) werden die Kosten für Eigen- und Fremdkapital zu einem gewichteten Gesamtkapitalkostensatz zusammengeführt. Die Behörde will die Methode für das Kernnetz und für sonstige regulierte Wasserstoffnetze getrennt untersuchen. Dazu hat sie das Londoner Beratungshaus Frontier Economics mit einem Gutachten beauftragt.

Die konkreten Zinssätze will die Behörde nach jetzigem Stand noch nicht mit „WONKa“ festlegen. Zunächst soll das Verfahren nur bestimmen, nach welcher Methode die Behörde die Werte berechnet. Anschließend will die Behörde die tatsächlichen Zinssätze in einer gesonderten Festlegung bestimmen.

Wie hoch die Verzinsung ausfällt, ist für beide Seiten wichtig: Netzbetreiber brauchen verlässliche Einnahmen, um Investitionen zu finanzieren. Für die Netznutzer kann eine höhere Verzinsung jedoch höhere Netzentgelte bedeuten. Wo die Bundesnetzagentur den Ausgleich setzt, soll das Verfahren klären.

Voraussichtlich im Dezember dieses Jahres will die Behörde einen ersten Entwurf vorlegen. Anschließend kann die Branche zu den geplanten Kostenregeln und Berechnungsmethoden Stellung nehmen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein soll, ist noch offen.

Autorin: Davina Spohn

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