Kreislaufwirtschaft

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08.09.2023

Batterien sollen in der EU künftig langlebiger und einfacher austauschbar sein. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die jetzt in Kraft treten. Sie stellen sicher, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.

Die neue Batterieverordnung ist die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.

Längere Produkt-Lebensdauer, weniger Abfälle

Ab 2027 werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sein, die Gerätebatterien in ihren elektronischen Produkten zu jedem Zeitpunkt des Lebenszyklus zu entfernen und zu ersetzen. Dies wird die Lebensdauer dieser Produkte vor ihrer Entsorgung verlängern, die Wiederverwendung fördern und zur Verringerung von Abfällen beitragen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Batterien zu helfen, werden die wichtigsten Daten auf einem Etikett angegeben. Ein QR-Code ermöglicht den Zugang zu einem digitalen Pass mit detaillierten Informationen zu jeder Batterie, die entlang der Wertschöpfungskette dazu beitragen werden, die Kreislaufwirtschaft für Batterien zu verwirklichen.

Weitere Informationen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz "Nachhaltigere, kreislauffähigere und sichere Batterien" finden Sie hier . https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/activities/digital-programmehttps://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-uk-politische-einigung-uber-beteiligung-horizont-europa-und-copernicus-2023-09-07_de

Quelle: Europäische Kommission

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