Bund startet neue Runde für CO2-Differenzverträge

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet die CCfD-Gebotsrunde 2027 vor und setzt dabei Schwerpunkte auf Wasserstoff, CO2-Abscheidung sowie emissionsarme Prozesswärme.

20.10.2026

Quelle: E & M powernews
 
Das Bundeswirtschaftsministerium startet das Vorverfahren für die CCfD-Gebotsrunde 2027. Im Fokus stehen Wasserstoff, CO2-Abscheidung und Prozesswärme für schnellere Dekarbonisierung.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am 19. Oktober das Vorverfahren für die Gebotsrunde 2027 der CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) gestartet. Industrieunternehmen müssen an diesem vorbereitenden Verfahren teilnehmen, um sich später um Fördermittel bewerben zu können. Das eigentliche Gebotsverfahren soll im Mai 2027 beginnen.

Mit den CCfD will das Ministerium Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren fördern. Das Programm richtet sich insbesondere an energieintensive Unternehmen aus den Branchen Chemie, Stahl, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Die Förderung soll einen Teil des Kostenrisikos absichern, das aus den derzeit noch bestehenden Kostendifferenzen zwischen konventionellen und emissionsarmen Technologien entsteht.

Drei Technologieschwerpunkte vorgesehen

In der Gebotsrunde 2027 will das BMWE gezielt Investitionen in Wasserstoff, Carbon Capture and Utilization beziehungsweise Storage (CCU/CCS) sowie Prozesswärme fördern. Bei der Prozesswärme liegt der Schwerpunkt auf Hochtemperatur-Prozessen. Für die drei Technologiebereiche sind jeweils eigene branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen. Damit will das Ministerium die unterschiedlichen Vermeidungskosten und Förderbedarfe besser berücksichtigen.

Wie hoch die einzelnen Budgets ausfallen, hängt von den Ergebnissen des Vorverfahrens ab. Für Wasserstoff sind bei ausreichendem Interesse mindestens 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Damit will das BMWE in der Aufbauphase des Wasserstoffmarktes die Lücke zwischen den Herstellungskosten und der Zahlungsbereitschaft industrieller Abnehmer verringern. Zugleich soll die Förderung Unternehmen unterstützen, die frühzeitig auf Wasserstoff umstellen.

Förderbedingungen noch nicht endgültig

Die weitere Ausgestaltung des Förderaufrufs hängt auch von den Erkenntnissen aus dem Vorverfahren und dem Konsultationsverfahren ab. Deshalb sind gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung noch Änderungen möglich. Zudem steht die Durchführung der Gebotsrunde 2027 unter Haushaltsvorbehalt. Wie bereits bei den vorherigen Gebotsrunden ist außerdem eine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich.

Neben den CCfD plant das BMWE für Oktober 2026 eine neue Förderrunde der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Das Programm soll Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen, die CO2-arme Produktionstechnologien und Produktionsverfahren entwickeln. Auch innovative Lösungen zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 sollen gefördert werden. 
Beide Programme setzen an unterschiedlichen Stellen der industriellen Transformation an: Während die BIK die Entwicklung neuer Technologien unterstützt, sollen die CCfD deren wirtschaftliche Umsetzung in energieintensiven Betrieben erleichtern.

Das Vorverfahren für CCfD steht auf dem BMWE-Portal bereit.

Autorin: Susanne Harmsen

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