Bayern fördert Wasserstoff-Nutzfahrzeuge
Bis zu 15 Millionen Euro stehen für Brennstoffzellen-Lkw und Wasserstoffverbrenner bereit. Anträge können ab August 2026 gestellt werden.
31.07.2026
Quelle: E & M powernews
Bayern stellt bis zu 15 Millionen Euro für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge bereit. Unternehmen können ab 5. August Anträge einreichen.
Zwölf Wochen lang können Unternehmen von da an Zuschüsse für den Kauf oder das Leasing von Brennstoffzellen- und Wasserstoffverbrennerfahrzeugen beantragen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie öffnet am 5. August den ersten Förderaufruf für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge. Für diese Förderrunde stehen bis zu 15 Millionen Euro bereit.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begründet die Landesförderung mit der nach seinen Angaben hohen Nachfrage im entsprechenden Bundesprogramm. Der Freistaat wolle Unternehmen mehr Planungssicherheit geben und Investitionen in Entwicklung, Produktion und Einsatz wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge anstoßen.
Unterstützt werden sowohl Brennstoffzellenfahrzeuge als auch Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Förderung gilt für den Kauf und das Leasing von Fahrzeugen, die vor allem dem Gütertransport dienen. Dazu zählen leichte Lieferwagen und Transporter der Klasse N1 mit bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, mittelschwere Lkw der Klasse N2 mit mehr als 3,5 bis 12 Tonnen sowie schwere Lkw und Sattelzugmaschinen der Klasse N3 mit mehr als 12 Tonnen. Pkw und Busse umfasst das Programm nicht.
Der Freistaat übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren konventionell angetriebenen Nutzfahrzeug. Maßgeblich ist damit nicht der gesamte Fahrzeugpreis, sondern die vom Fördergeber ermittelte Preisdifferenz. Die maximale Fördersumme je Fahrzeug hängt von der Fahrzeugklasse ab und wird im Förderaufruf festgelegt.
Mehr Zeit für die Anschaffung
Parallel zum ersten Aufruf ändert der Freistaat die Förderbedingungen von „BayH2N“ (Bayerisches Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb). Unternehmen erhalten künftig 18 statt zwölf Monate Zeit, um die Fahrzeuge anzuschaffen. Zudem entfällt die bisherige Vorgabe, dass geförderte Fahrzeuge mindestens 20.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen müssen.
Die überarbeitete Richtlinie präzisiert außerdem die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing. Die Zweckbindungsfrist legt fest, wie lange ein gefördertes Fahrzeug für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden muss.
Anträge nimmt die Bayern Innovativ GmbH als Projektträger bis zum 28. Oktober um 12 Uhr entgegen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren will die Gesellschaft zu Beginn des Antragsfensters veröffentlichen.
Das Programm ergänzt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die bestehenden bayerischen Förderangebote für Elektrolyseure und Wasserstofftankstellen. Der Freistaat unterstützt damit sowohl die Wasserstofferzeugung als auch die Tankinfrastruktur und den Einsatz des Energieträgers im Nutzfahrzeugverkehr. Das Ministerium sieht dadurch die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette im Verkehrsbereich abgedeckt.
Autorin: Davina Spohn
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