Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt

15.09.2023

Die Quantenkommunikation zählt zu den Zukunftstechnologien, die unerlässlich für die technologische Souveränität Deutschlands in der IT-Sicherheit sind. Akteure in Deutschland müssen in die Lage versetzt werden, frühzeitig den Zukunftsmarkt der Quantenkommunikation zu besetzten und zentrale Marktanteile zu sichern. Die aktuellen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bedürfen eines zunehmenden Transfers aus dem Labor in die Anwendung. Daher soll in dieser Maßnahme die Entwicklung und Erforschung modularisierter und miniaturisierter Komponenten für Quantenkommunikationstechnologien vorangetrieben werden, wodurch mittel- und langfristig eine Überführung dieser in die industrielle Anwendung und deren großflächiger Einsatz möglich wird.

Mit der Förderrichtlinie soll die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich intensiviert sowie die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Forschungsprojekten unterstützt werden. Die Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprograms „Digital. Sicher. Souverän.“ der Bundesregierung zur IT-Sicherheit und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“.

Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll idealerweise innerhalb der Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Die Verbünde sollen vorhandene Expertise im Bereich der Quantenkommunikation und der IT-Sicherheit miteinander verbinden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt“ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme, Steinplatz 1, 10623 Berlin. Ansprechpartner sind Dr. Kristian Döbrich und Dr. Tobias Denzler .

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 20. November 2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form (max. 15 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen) unter der Fördermaßnahme „Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt“ einzureichen. Die Skizze muss ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei wird ihnen jeweils eine Frist zur Vorlage der vollständigen Anträge mitgeteilt.

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