Förderprogramm einfach erklärt: Innovationsgutschein
Innovative Unternehmen sind nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern auch besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Um sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren und nicht zurückbleiben, ist Unterstützung oft unerlässlich. Das Bayerische Staatsministerium hat sich daher zum Ziel gesetzt, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu vernetzen, um ihre Innovationskraft zu stärken. Speziell für diese Unternehmen wurde der Innovationsgutschein eingeführt. Die wichtigsten Informationen zu dieser Fördermaßnahme stellt Elke Büttner, Leiterin Innovationsgutschein bei Bayern Innovativ, im folgenden Interview vor.

Für wen ist der Innovationsgutschein in erster Linie gedacht?
Elke Büttner: Das Förderprogramm Innovationsgutschein richtet sich vor allem an Kleinunternehmen oder Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.
Was genau wird durch den Innovationsgutschein gefördert?
Elke Büttner: Wenn ein Unternehmen ein technisches Produkt entwickeln will und einzelne Schritte nicht selbst durchführen kann, dann kann es Aufträge vergeben. Diese Dienstleistungsaufträge können gefördert werden. Nicht gefördert werden alle Aufträge, die nicht technischer Natur sind oder keinen Entwicklungsinhalt haben. Also zum Beispiel reine Unternehmensberatung, Marketingaktivitäten oder die Gestaltung einer Website.
Es gibt zwei Varianten des Innovationsgutscheins. Worin liegen die Unterschiede?
Elke Büttner: Die eine Variante ist der Innovationsgutschein Standard. Das ist der übliche, der einfachere, für Kosten zwischen 4.000 und 30.000 Euro. Der eignet sich im Prinzip für jeden, der eine Entwicklung durchführt und dafür Dienstleistungsaufträge vergibt.
Der Innovationsgutschein Spezial ist die zweite Variante. Er ist für größere Projekte gedacht, die schon etwas forschungsintensiver sind, mit Gesamtkosten zwischen 30.000 und 80.000 Euro.
Welche Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen können beauftragt werden?
Elke Büttner: Grundsätzlich alle Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Vor allem die von den Ländern finanzierten Einrichtungen wie Universitäten oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie z. B. Fraunhofer-Institute und auch Forschungseinrichtungen, deren Schwerpunkt wirklich auf Forschungsaktivitäten liegt und die letztlich die gleichen Dienstleistungen erbringen können.
Wie und vor allem in welcher Höhe wird gefördert?
Elke Büttner: Beim Innovationsgutschein Spezial beträgt die Förderquote 50 Prozent. Beim Innovationsgutschein Standard gibt es eine Grundförderung von 40 Prozent der Gesamtkosten. Dazu können dann Zuschläge von jeweils 10 Prozent kommen. Das hängt zum einen davon ab, ob eine Forschungseinrichtung beauftragt wird und zum anderen davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn das Unternehmen in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, also in einem eher strukturschwachen Raum, dann gibt es noch einmal 10 Prozent Förderquote obendrauf.
Darüber hinaus gibt es zudem einen Zuschlag für besonders kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die noch einmal 10 Prozent mehr Förderung erhalten können. Das ist dann vor allem für kleine Unternehmen interessant, die zum Beispiel auch in München oder Nürnberg in Großstädten angesiedelt sind. Da gibt es in der Regel weniger Fördermöglichkeiten. Aber in diesem Fall geht es wirklich nur um die Größe des Unternehmens und die Betriebe bekommen dann auch den Zuschlag von 10 Prozent.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um vom Innovationsgutschein profitieren zu können?
Elke Büttner: Für einen Innovationsgutschein muss das Unternehmen klein genug sein und eine technische Idee haben bzw. ein technisches Produkt entwickeln wollen. Und dieses Produkt muss auch wirklich vermarktet werden wollen. Also das Programm ist nicht dafür gedacht, etwas für den Eigenbedarf zu entwickeln, sondern es muss am Ende ein marktfähiges Produkt herauskommen.
Die Antragstellung für den Innovationsgutschein erfolgt mittels Online-Formular und ist sehr einfach, innerhalb weniger Stunden erledigt.
Welche Unterlagen müssen bis zu welchem Stichtag eingereicht werden?
Elke Büttner: Es gibt keine Fristen, d. h. ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Es werden lediglich das Online-Antragsformular, ein Angebot des Dienstleisters und eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug benötigt. Das ist alles.
Wo und bei wem kann man den Innovationsgutschein beantragen?
Elke Büttner: Das ist eigentlich ganz einfach. Das geht über unsere Website, also innovationsgutschein-bayern.de. Dort kann der Antrag direkt online gestellt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten sich anzumelden. Entweder über ein Elster Unternehmenskonto, dann ist eine komplett digitale Antragstellung möglich. Da muss überhaupt kein Papier mehr eingereicht werden. Alternativ ist auch eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort möglich.
Nach der Anmeldung im Antragssystem ist zunächst das Ausfüllen des Antragsformulars erforderlich. Dort erfolgt die Navigation über einfache Fragen und die erforderlichen Angaben. Anschließend kann der Antrag freigegeben werden. Vorher muss noch das Leistungsangebot und der Auszug aus dem Handelsregister hochgeladen werden und dann ist das eigentlich schon durch. Falls der Antrag nicht über Elster gestellt wird, muss noch ein Dokument unterschrieben werden, das per E-Mail zugeschickt und als endgültiges Antragsformular eingereicht wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags im Durchschnitt?
Elke Büttner: Wenn der Antrag vollständig vorliegt, beträgt die Bearbeitungszeit etwa vier Wochen.
Kann ich auch mehrere Anträge für den Innovationsgutschein stellen?
Elke Büttner: Ja, es können bis zu drei Anträge parallel oder drei Anträge nacheinander innerhalb von zwei Jahren gestellt werden. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligung an. Wenn jetzt zum Beispiel ein Antrag oder eine Bewilligung schon zwei Jahre her ist, dann kann auch ab da der nächste Antrag gestellt werden.
Die Varianten können außerdem gemischt werden. Also beantragt werden können zum Beispiel zwei Innovationsgutscheine Standard und dann einen Innovationsgutschein Spezial oder theoretisch auch drei Innovationsgutscheine Spezial usw.
Wo wurde der Innovationsgutschein bereits erfolgreich eingesetzt?
Elke Büttner: Da gibt es viele Beispiele. Beispielsweise hat jemand ein Fahrradschloss entwickelt, das in die Sattelstütze integriert ist. Wer diese großen Schlösser kennt, der weiß, dass die oft im Weg und auch ziemlich schwer sind. Und in dem Antrag wurde ein Fallschloss beantragt bzw. entwickelt, das in die Sattelstütze integriert wird, so dass es während der Fahrt komplett verschwindet.
Ein anderes Beispiel, das auch sehr erfolgreich war, ist die Entwicklung einer kakaofreien Schokolade. Das war ein Geschwisterpaar, das dafür einen Innovationsgutschein Spezial beantragte. Das Projekt war so erfolgreich, dass sie jetzt innerhalb von zwei Jahren schon 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und diese kakaofreie Schokolade auch schon erfolgreich auf dem Markt ist und zum Beispiel in bekannten Müslisorten eingesetzt wird.
Wie viel Zeit muss man in die Beantragung des Innovationsgutscheins investieren?
Elke Büttner: Naja, ein bisschen Vorbereitungszeit wird schon benötigt, da beim Innovationsgutschein erst das Leistungsangebot eingeholt werden muss. Das muss aber sowieso gemacht werden, wenn ein Auftrag vergeben werden soll. Wie bereits erwähnt, wird der Antragsteller durch den Antrag sehr gut durchgeführt. Wir haben da auch Kommentare drin. Also es ist ziemlich genau erklärt, was da angegeben werden muss. Ich würde sagen, innerhalb von ein paar Stunden oder maximal einem halben Tag kann dieser Antrag gestellt werden.
Das Interview führte Barbara Groll, Marketing bei der Bayern Innovativ GmbH.
Hören Sie sich das vollständige Interview als Podcast an:
Innovationsgutschein: Das Förderprogramm für Kleinunternehmen & Handwerksbetriebe
Mit dem Förderprogramm "Innovationsgutschein" unterstützt der Freistaat Bayern die Zusammenarbeit von kleinen bayerischen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Hören Sie, für wen das Förderprogramm geeignet ist, welche Möglichkeiten es bietet und was man bei der Antragstellung beachten muss.