Laufzeit: 29.04.2019 – 28.06.2019
Antragsteller: natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen)
Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage
Fördersatz: Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, bsp. Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden.
Voraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
Bewilligungsverfahren: Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit besonderem Handlungsbedarf werden bevorzugt bewilligt.