5. Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Laufzeit: 02.12.2019 – 14.02.2020 Antragsteller: natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen) Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage Fördersatz:  Normalladepunkte (ab 3,7 kW bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, bsp. Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden. Voraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung Bewilligungsverfahren: Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit besonderem Handlungsbedarf werden bevorzugt bewilligt. Maßnahmenbeginn: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Alle Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen vor Eingang des positiven Förderbescheides sowie außerhalb des im Förderbescheid benannten „Aufbau-Zeitraumes“ können nicht gefördert werden. Die automatische Eingangsbestätigung des Antrages ist keine Förderzusage bzw. kein Förderbescheid.

Weiterführende Links

Sie haben Fragen?

Die Hotline der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur erreichen Sie kostenfrei* unter:

0800-0268724

*Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.