Laufzeit: 02.12.2019 – 14.02.2020
Antragsteller: natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen)
Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage
Fördersatz: Normalladepunkte (ab 3,7 kW bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, bsp. Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden.
Voraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
Bewilligungsverfahren: Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit besonderem Handlungsbedarf werden bevorzugt bewilligt.
Maßnahmenbeginn: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Alle Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen vor Eingang des positiven Förderbescheides sowie außerhalb des im Förderbescheid benannten „Aufbau-Zeitraumes“ können nicht gefördert werden. Die automatische Eingangsbestätigung des Antrages ist keine Förderzusage bzw. kein Förderbescheid.