Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"
Der Freistaat Bayern fördert auf der Grundlage der Bayerischen Wasserkraftstrategie bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeitslücke und im Rahmen der Kumulierungsregelung des EEG 2023 den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft mit einer Anteilfinanzierung. Diese wird als De-Minimis-Förderung ausgereicht.
Gefördert werden Ertüchtigungen mit mindestens 10-prozentiger Steigerung des Leistungsvermögens sowie zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen und (Ersatz-)Neubauten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), wenn sie Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber der Wasserkraftanlage oder des Querbauwerks in Bayern sind.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Anlagenstandorte in Bayern
- Ertüchtigungen (im Sinne des EEG), zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen und (Ersatz-)Neubauten
- Bei Ertüchtigungsmaßnahmen mindestens zehnprozentige Steigerung des Leistungsvermögens
- Berechnung nach Anhang der Förderlinie ergibt eine Wirtschaftlichkeitslücke trotz einer Förderung nach EEG 2023
- Wasserrechtliche Zulassung oder eingetragenes Altrecht liegt vor
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Dieser beträgt bis zu 25 % der Investitionskosten.
- Planungskosten können mit bis zu 20 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden.
- Der Zuschuss ist zudem begrenzt auf die kalkulatorische Wirtschaftlichkeitslücke entsprechend dem Anhang der Förderrichtlinie.
- Die Förderung ist gedeckelt auf Stromgestehungskosten von 19,5 Cent pro Kilowattstunde, Projekte mit Stromgestehungskosten von über 50 Cent pro Kilowattstunde sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Zuschuss ist begrenzt auf 300.000 Euro. Dieser Rahmen ist ggf. noch zu reduzieren um De-Minimis-Förderungen, die im Zeitraum von drei Jahren vor der Bewilligung bewilligt wurden.
- 70 Prozent der bewilligten Zuwendung werden nach Abschluss der Baumaßnahmen ausbezahlt, 30 Prozent werden im Rahmen einer fünfjährigen Zweckbindungsfrist nach Aufnahme des Regelbetriebs einbehalten. In dieser Zeit sind die tatsächlichen Produktions- und Verbrauchsdaten nachzuweisen. Dieser Nachweis bildet die Grundlage für die endgültige Berechnung des Zuschusses.

Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Die Antragstellung erfolgt in einem abgestuften Verfahren.
- Informationen zu ungefähren Projektkosten, erwarteter Produktion (kWh/a) und installierter Leistung (kW), Eigenverbrauch und ggf. Belieferung Dritter / Direktvermarktung zusammenstellen.
- Eintragen der Daten in das Berechnungsverfahren (Anhang der Förderrichtlinie). Gerne unterstützen wir Sie dabei im Rahmen einer telefonischen Beratung.
- Projektentwurf skizzieren (mind. zwei Seiten) und mit dem Projektträger Bayern durchsprechen. Sollten Sie bereits ein aussagekräftiges Angebot vorliegen haben, können Sie auch dieses einreichen und mit uns durchsprechen.
- Wenn die Beratung ergibt, dass ein Antrag erfolgreich erscheint, schalten wir Ihnen gerne einen Zugang zur Online-Antragstellung frei oder senden Ihnen Antragsformulare zu.
- Nach Eingang des Antrags können Sie mit der Auftragserteilung auf eigenes Risiko beginnen. Wir empfehlen, vor der ersten Bestellung auf eine Bestätigung des Projektträgers über den Eingang und die Prüffähigkeit des Antrags zu warten. Alternativ können Sie bis zur Zustellung des Förderbescheids (verbindliche Förderentscheidung) warten.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Bayern wird empfohlen.
Richtlinien:
>> Richtlinie Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"
Formulare:
>> Anhang Förderrichtlinie Wasserkraft Berechnung Fördersumme ab dem 01.07.2024 (xls)
>> Muster De-minimis Erklärung Förderprogramm Wasserkraftanlagen
>> Anhang Förderrichtlinie Wasserkraft Berechnung Fördersumme für Förderbescheide vor dem 01.07.2024 (xlsx)