Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

 

Pressemitteilung des StmWi

Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung kommt dabei auch der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs eine wachsende Bedeutung zu. Ziel dieses Förderprogramms ist daher der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel ist pro Jahr ein Aufruf geplant.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.

Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?

  • Ladestandorte in Bayern
  • Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
  • Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?

Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen über das elektronische Formularsystem des Projektträgers möglich. Die Antragsbewertung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel in absteigender Reihenfolge aller Anträge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“. Das entsprechende Antragsformular je Förderaufruf ist jeweils unter nachstehendem Link zu finden (werden veröffentlicht sobald die Förderaufrufe gestartet sind).

1. Förderaufruf 15.12.2023 10:00 Uhr bis 29.02.2024 16:00 Uhr

2. Förderaufruf 15.11.2024 10:00 Uhr bis 15.01.2025 16:00 Uhr

 

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Förderprogramm unter der E-Mail-Adresse: Per Mail kontaktieren

 

Auswertung vergangener Förderaufrufe

Ihr Kontakt

Bastian Ritter
+49 911 20671-321
Mobilität, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Birgit Schabesberger
+49 911 20671-618
Projektträger, Projektassistenz, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg