In der Bayerischen Zukunftsinitiative „3D-Druck“ des MasterPlans Bayern Digital II unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Verbund- und Kooperationsprojekte für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Industriellen Additiven Fertigung. Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben von Werkstoffen, Technologien und Verfahren.
Ziel ist es, den Standort Bayern im Bereich Additive Fertigung zu stärken und auszubauen. Die Bayern Innovativ GmbH übernimmt im Rahmen der Koordinierungsstelle Additive Fertigung die Koordinierung der Zukunftsinitiative „3D-Druck“.
Laufzeit: 15.07.2019 – 30.09.2019
Antragsteller: Antragsberechtigt sind die unter Nr. 3 in den Richtlinien zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP)” aufgeführten Zuwendungsempfänger.
Fördergegenstand: Konkreter Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht u. a. zu folgenden Themen:
- Entwicklung adaptierter Werkstoffe für additive Fertigungsverfahren vor dem Hintergrund einer spezifischen Anwendung nebst der Berücksichtigung von Einflussparameter für die Bauteilqualität
- Verbesserte Herstellung und Charakterisierung von Rohmaterial für additive Verfahren, insbesondere in Bezug auf eine höhere Materialeffizienz und eine Ableitung von Materialkennwerten
- Gezielte Einstellung lokaler Werkstoffeigenschaften durch u.a. Multimaterialprozesse für innovative Lösungen (z.B. gradierte Materialien)
- Entwicklung von Echtzeit-Kontrollsystemen im Rahmen der Prozessüberwachung zur Verwirklichung punktuell einstellbarer Materialeigenschaften
- Entwicklung und Qualifizierung kreislauffähiger Materialien hinsichtlich Wiederverwendung/Recycling von Ausgangsmaterial aus dem Prozess mit dem Ziel eines geschlossenen Materialkreislauf
Fördersatz: Die Zuwendung (Beihilfeintensität) beträgt
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung
Voraussetzungen: Es werden die in den Richtlinien zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“ unter Nr. 4 genannten Bestimmungen angewendet.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich: https://www.ptj.de/projektfoerderung/neue-werkstoffe-bayern
Download Materialien
>> Förderaufruf „Industrieller 3D-Druck“
>> Richtlinien zum 2. Förderaufruf „Industrieller 3D-Druck“