FLÜGGE: Verfahren

Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE (Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz) verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft. So erhöht sich angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft und ermöglicht und sichert ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, in welchen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe ist es möglich Projektvorschläge zu den genannten Fristen einzureichen. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet. 

Pro Jahr sind ein bis zwei Förderaufrufe geplant.

Alle Informationen zu FLÜGGE

Der letzte Förderaufruf war vom 03.02.2025 bis zum 10.03.2025 aktiv. Ein neuer Förderaufruf wird für Anfang 2026 geplant.

Antrag Innovationsgutschein

Skizze

Die Skizze muss fristgerecht durch die Technologietransferstellen oder die technologietransferbeauftragten Personen der jeweiligen Hochschule eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich

Reichen Sie die Skizze mit:

a) rechtsverbindlicher Unterschrift

b) als ein PDF-Dokument (gerne mit Lesezeichen und Texterkennung)

c) dem Betreff „Förderaufruf FLÜGGE + Jahreszahl UND Projekttitel“

d) per Mail: Per Mail kontaktieren 

ein.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Skizze verschlüsselt zu versenden: https://datentransfer.bayern-innovativ.de/submit/kontakt_projekttraeger_bayern_de

Bitte beachten Sie: Sollte parallel zur FLÜGGE-Skizze ein Antrag für das EXIST-Gründerstipendium eingereicht worden sein und konnte innerhalb der FLÜGGE-Bewerbungsfrist nicht mehr über den EXIST-Antrag entschieden werden, ist eine FLÜGGE-Förderung ausgeschlossen.

Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt werden die Skizzen durch ein Gremium bewertet. Die Teams der besten Skizzen werden eingeladen, vor dem Gremium ihre Idee/ihr Projekt persönlich vorzustellen. Die Teams aus der Endauswahl können dann einen Förderantrag stellen.  

Antrag Innovationsgutschein

Antrag

Der Antrag ist unter www.fips.bayern.de einzureichen (bitte unter dem Reiter „Anmelden“ in die Antragsstellung navigieren). Alle Dokumente, die zur Antragstellung notwendig sind, finden Sie in unserem Download-Bereich

ÄNDERUNGEN: 

Sollten sich Änderungen zur eingereichten Skizze ergeben haben, müssen diese gemeldet werden. 

Bei Änderungen an bewertungsrelevanten Punkten (z.B. beim Wechsel von Teammitgliedern) muss eine erneute Begutachtung durch das Gremium erfolgen. 

Prüfung Innovationsgutschein

Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung durch die Mitarbeitenden beim Projektträger Bayern. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgebessert und erneut eingereicht werden müssen. Dies verzögert leider die Bearbeitung Ihres Antrags.

Förderbescheid Innovationsgutschein

Zuweisungsschreiben 

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet das Zuweisungsschreiben an die Kanzlerin/den Kanzler.

Projektdurchführung Innovationsgutschein

Projektdurchführung

Mit dem Zuweisungsschreiben wird ein Bewilligungszeitraum festgelegt. Ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes hat das Team 6 Monate Zeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.

Sobald der Projektstart erfolgt ist, muss dieser gemeldet werden an kontakt(at)projekttraeger-bayern.de bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Vorhabens. Anschließend erhält die Technologietransferstelle ein Terminblatt, mit allen relevanten Terminen für die anstehenden Berichtspflichten.

Verwendungsnachweis Innovationsgutschein

Berichtspflichten

  • Bericht mit Ausgabenübersicht
  • Antrag auf Wiederzuweisung inkl. fachlichem Statusbericht und Ausgabenübersicht
  • Abschließender Ausgabennachweis, abschließender Bericht und Belegliste
  • Verwertungsnachweise und Online-Review

Die Termine hierzu entnehmen Sie bitte dem Terminblatt. Dieses wird nach Meldung des Projektstartes versendet. Verantwortlich für die fristgerechte Einreichung der Berichte und Nachweise ist die antragstellende Hochschule. >> Downloads