Förderprogramm Validierung

Verfahren

Beratung

Für Ihre Fragen zum Förderprogramm Validierung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Skizze

Die Skizze muss fristgerecht durch die Technologietransferstellen der jeweiligen Hochschule eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Reichen Sie die Skizze ein:

a) mit rechtsverbindlicher Unterschrift
b) als ein PDF-Dokument (gerne mit Lesezeichen und Texterkennung)
c) mit dem Betreff „Förderaufruf Validierung + Jahreszahl UND Projekttitel“
d) per E-Mail: Per Mail kontaktieren

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Skizze verschlüsselt zu versenden:
https://datentransfer.bayern-innovativ.de/submit/kontakt_projekttraeger_bayern_de

Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens.

Ein Gremium der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (BayFIA), welches sich aus den Fachexperten der Bayerischen Patentallianz (BayPAT), der Bayerischen Forschungsallianz (BayFOR) und Bayern Innovativ (BI) zusammensetzt, bewertet die Skizzen. Das Gremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Die Bewertung der formal förderfähigen Skizzen erfolgt relativ zueinander. Bewertungskriterien sind „Innovationhöhe (Δ TRL)“, „technisches Risiko und vorgesehener Lösungsweg“, „technologische Neuheit“, „Verwertungsaussichten“, „technisch-wissenschaftliche Anschlussfähigkeit“ und „externe Effekte“.

Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wird auf Grundlage der Empfehlungen des Gremiums zur Antragsabgabe aufgefordert.

Antrag

Es ist verpflichtend, an einer Antragsberatung teilzunehmen.

Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Antragssystem des Freistaates Bayern. Den Zugangscode für Ihr Antragsformular erhalten Sie von uns.

Alle Dokumente, die zur Antragstellung notwendig sind, finden Sie in unserem Download-Bereich.

Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung durch die Mitarbeitenden beim Projektträger Bayern. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgebessert und erneut eingereicht werden müssen. Dies verzögert leider die Bearbeitung Ihres Antrags.

Zuweisungsschreiben

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet das Zuweisungsschreiben an die Kanzlerin bzw. den Kanzler der Hochschule.

Projektdurchführung

Projektstart:

Mit dem Zuweisungsschreiben wird ein Bewilligungszeitraum festgelegt. Ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes haben Sie 6 Monate Zeit, Ihr Vorhaben zu starten, unabhängig von den Angaben im Antrag.
Sobald der Projektstart erfolgt ist, muss dieser gemeldet werden an kontakt(at)projekttraeger-bayern.de bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Vorhabens. Anschließend erhalten Sie von uns das Terminblatt, mit allen relevanten Terminen für die anstehenden Berichtspflichten.


Berichtspflichten:

  • Antrag auf Wiederzuweisung inkl. fachlichem Statusbericht
    • Antrag auf Wiederzuweisung (Formblatt)
    • Fachlicher Bericht (Formblatt)
    • Ausgabenübersicht (Auszug aus der HÜL oder einem anderen Buchungssystem über die jährliche Haushaltsbelastung für das Vorhaben unter Angabe der Titel und des Titelzusatzes der Buchungen)
  • Bericht mit Ausgabenübersicht (halbjährlich) bestehend aus den Dokumenten
    • fachlicher Bericht (Formblatt)
    • Ausgabenübersicht (Auszug aus der HÜL oder einem anderen Buchungssystem über die jährliche Haushaltsbelastung für das Vorhaben unter Angabe der Titel und des Titelzusatzes der Buchungen)
  • Abschließender Ausgabennachweis bestehend aus den Dokumenten
    • abschließender Ausgabennachweis (Formblatt)
    • abschließender Bericht (Formblatt)
    • Anlage A abschließender Bericht (Formblatt)
    • Belegliste (Formblatt)
    • Ausgabenübersicht (Auszug aus der HÜL oder einem anderen Buchungssystem über die jährliche Haushaltsbelastung für das Vorhaben unter Angabe der Titel und des Titelzusatzes der Buchungen)

Alle Dokumente (Berichte, Belegliste,…) sind in einem pdf-Dokument zusammenzufassen und zu den im Terminblatt genannten Fristen per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: kontakt(at)projekttraeger-bayern.de. Verantwortlich für die fristgerechte Einreichung der Berichte und Nachweise ist die antragstellende Hochschule.

Verwertungszeitraum

An die Durchführungszeit des Vorhabens schließt sich ein dreijähriger Verwertungszeitraum an. Hier werden jährliche Kurzberichte fällig, die Aufschluss darüber geben ob und wie die Projektergebnisse verwendet werden.

Alle Informationen zum Förderprogramm VAL

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Ihr Kontakt

Für Ihre Fragen zum Förderprogramm Validierung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Dr. Regina Bühl
+49 911 20671-642
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Janka Walter
+49 911 20671-269
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Kerstin Lochner
+49 911 20671-647
Projektträger, Projektassistenz, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern

Telefonisch

Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380

Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

Per E-Mail

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.