MVA
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien, Verfahren und wissensbasierter Dienstleistungen aus dem Bereich der Medizintechnik, die nicht mehr der Grundlagenforschung zuordenbar sind. Gegenstand der Unterstützung sind dabei grundsätzlich nur Forschungs- und Entwicklungsleistungen mit technischem oder wissenschaftlichem Hintergrund.
Wer wird gefördert?
Forscherteams bayerischer Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die eine Unternehmensgründung anstreben.
Wie wird gefördert?
- Höhe der Förderung max. 500.000 €
- Förderzeitraum: bis zu 24 Monate
- Ausgaben aus folgenden Kostengruppen können gefördert werden:
- Personalkosten
Ausschließlich technisches bzw. medizinisches festangestelltes Personal ist förderfähig. Die Personalausgaben sollen gegenüber den sonstigen projektbezogenen Ausgaben überwiegen.
- Sonstige Betriebsausgaben
Material sowie Bedarfsmittel, die unmittelbar dem Projekt zuzuordnen sind.
- Ausgaben für Auftragsforschung und technisches Wissen
Technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Schutzrechte. Ebenso können hier Beratungs- oder gleichwertige Dienstleistungen beantragt werden.
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
Gegenstände, die aktiviert und somit auch abgeschrieben werden. Es ist somit nur eine vorhabenanteilige Nutzungsdauer förderfähig.
- Reisekosten
Maximal 2 % der Personalkosten können für ausschließlich über den Medical Valley Award finanziertes Projektpersonal für Reisen geplant werden.
- Personalkosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt muss auf eine technisch-wissenschaftlich besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee ausgerichtet sein. Dabei muss das Projekt mit erheblichen, aber kalkulierbaren technisch-wissenschaftlichen Risiken verbunden sein.
- Bei der einreichenden Forschungseinrichtung muss es sich um eine Hochschule, ein Universitätsklinikum oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Bayern handeln.
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Das Vorhaben muss in seinen überwiegenden Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- Der designierte Projektleiter sollte möglichst bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe oder im Aufbau eines Unternehmens besitzen.
- Die Unternehmensgründung darf bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein.
Alle Informationen zum Förderprogramm MVA
Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern
Telefonisch
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Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
Per E-Mail
Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.
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