H2T

Förderbedingungen

Die Richtlinie ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Es sind keine weiteren Förderaufrufe geplant.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die technische Infrastruktur der Tankstelle.
Insbesondere:

  • Kosten für einschlägige technische Ausrüstung und die zugehörigen Installationskosten
  • Anschlüsse für Wasser und Strom

Was wird nicht gefördert?

  • Baumaßnahmen
  • Anpassungen von Grundflächen oder Straßen
  • Einholung einschlägiger Genehmigungen
  • Erwerb von Grundstücken

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

  • Öffentliche Tankstellen: bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
    für KMU ist eine Erhöhung um 10 % möglich
  • Betriebsinterne Tankstellen: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
    für KMU ist eine Erhöhung um 10 % bzw. 20 % möglich
  • Einschränkungen:
    • Zuwendungssumme für ein einzelnes Projekt soll 2 Mio. Euro nicht überschreiten
    • Zuwendungen für denselben Empfänger pro Förderaufruf: max. 20 % der Gesamtausstattung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort der Anlage in Bayern
  • Betriebsdauer der Tankstelle mind. 6 Jahre
  • Versorgung der Tankstelle mit erneuerbarem Wasserstoff (100 %)
  • Diskriminierungsfreier Zugang (bspw. Bezahlsystem, Technologie, Zugang)
  • Öffentliche Tankstellen: Abgabe 24 Stunden an 7 Tagen der Woche
  • Betriebsinterne Tankstellen: es darf keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit geben
  • Mit dem Vorhaben (Beauftragung) darf noch nicht begonnen worden sein

Alle Informationen zum Förderprogramm H2T

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Telefonisch

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