H2T
Häufig gestellte Fragen
Die Richtlinie ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Es sind keine weiteren Förderaufrufe geplant.
Erneuerbarer Wasserstoff ist gemäß Artikel 2 Nr. 102c AGVO Wasserstoff, der unter Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Elektrolyse von Wasser (in einem mit erneuerbarem Strom betriebenen Elektrolyseur) erzeugt wird. Bis 31.12.2035 Wasserstoff, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird.
Ja, die 700 bar Technologie ist förderfähig, vorausgesetzt, es gibt den Bedarf, Nutzfahrzeuge über diese Stufe zu betanken.
Insgesamt befinden sich derzeit 30 Wasserstofftankstellen in der Planung, im Bau oder sind bereits eröffnet.
Es werden über 54 Mio. € vom Bayerischem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereitgestellt.
Weiterführende Links:
Bayerische Wasserstoffstrategie: 2020-07-20_Wasserstoffstrategie_Broschuere-BF.pdf (bayern.de)
Nationale Wasserstoffstrategie: BMWK - Die Nationale Wasserstoffstrategie
Aktuelle Karte des Wasserstofftankstellennetz: H2.LIVE: Wasserstofftankstellen in Deutschland & Europa
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