WKA
Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"
Der Freistaat Bayern fördert auf der Grundlage der Bayerischen Wasserkraftstrategie bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeitslücke und im Rahmen der Kumulierungsregelung des EEG 2023 den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft mit einer Anteilfinanzierung. Diese wird als De-Minimis-Förderung ausgereicht.
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