MIA

Förderbedingungen

Was wird gefördert?

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der innovativen Antriebstechnologien für mobile Anwendungen unterstützen und den Einsatz dieser zukunftsweisenden Technologien im Boden-, Wasser- und Luftverkehr beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Motorentechnologie, insbesondere Wasserstoff- und Elektromotoren
  • Hocheffiziente Getriebetechnologie
  • Energie- und Thermomanagement
  • Hybridtechnologie (Brennstoffzelle)
  • Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologie (Feststoffbatterie)
  • Systeme zum verbesserten Einsatz der oben genannten Antriebstechnologien

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern,
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

Gefördert werden Konsortien aus mindestens 2 Partnern. Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein, der auch die wirtschaftliche Verwertung der Entwicklung übernimmt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.

Ausgaben aus folgenden Kostengruppen können gefördert werden:

  • Personalkosten
    Ausschließlich technisches festangestelltes Personal ist förderfähig. Die Personalausgaben sollen gegenüber den sonstigen projektbezogenen Ausgaben überwiegen.
     
  • Sonstige Betriebsausgaben
    Material sowie Bedarfsmittel, die unmittelbar dem Projekt zuzuordnen sind.
     
  • Ausgaben für Auftragsforschung und technisches Wissen
    Technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Schutzrechte. Ebenso können hier Beratungs- oder gleichwertige Dienstleistungen beantragt werden.
     
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
    Gegenstände, die aktiviert, und somit auch abgeschrieben werden. Es ist somit nur eine vorhabenanteilige Nutzungsdauer förderfähig.
     
  • Reisekosten (nur für Forschungseinrichtungen)
    Reisekosten können ausschließlich von Hochschulen/Forschungseinrichtungen für das geförderte Projektpersonal in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Einreichung von Skizzen können nur nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs erfolgen.

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen,
  • sich über einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen,
  • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind und
  • in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die

  • vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger Bayern bereits begonnen wurden,
  • wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Weiterhin gilt:

  • Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
  • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese nachweisen können.
  • Der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundes soll auf den bzw. die gewerblichen Partner entfallen.

Details zu den Voraussetzungen sind dem jeweiligen Förderaufruf sowie den Richtlinien (siehe Downloads) zu entnehmen.

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Für Ihre Fragen zum Förderprogramm MIA steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Dr. Alexander Rinck
+49 911 20671-673
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, München
Sabine Kuhn
+49 911 20671-639
Projektträger, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, München
Porträt Sebastian Müllner Bayern Innovativ GmbH,
Dr. Sebastian Müllner
+49 911 20671-376
Projektträger, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

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Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
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