LSM
Verfahren
Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden.
Details zum Verfahren sind immer dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.
Der nächste Förderaufruf ist voraussichtlich für Januar/Februar 2026 geplant.
Beratung
- Wir beraten Sie individuell zu den Voraussetzungen und Ihren Planungen.
- Sollte das Programm nicht zu Ihrem Vorhaben passen, versuchen wir geeignete Alternativen aufzuzeigen.
- Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit dem Team vom Förderlotsen Bayern
Aktiver Förderaufruf und Bewertung der Skizzen
- Während eines aktiven Förderaufrufs können Sie Ihre Projektskizze gemäß den Vorgaben des Förderaufrufs einreichen. Wir empfehlen, vorab eine Beratung von uns in Anspruch zu nehmen.
Der nächste Förderaufruf ist voraussichtlich für Januar/Februar 2026 geplant. Falls Sie über den nächsten aktiven Förderaufruf informiert werden möchten, geben Sie gerne Ihre E-Mail Adresse in das nachfolgende Feld ein. - Nachdem der Förderaufruf geschlossen ist, wird Ihre Projektskizze formal und fachlich geprüft. Die eingereichten Skizzen stehen im Wettbewerb zueinander. Fachlich wird Ihre Skizze nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:
- Innovationshöhe
- Kommerzialisierungspotential
- Kompetenz des Projektkonsortiums
- Auswirkung auf die Gesundheitsversorgung
- Die Verbundprojekte mit den bestbewerteten Skizzen werden zu einer Präsentation vor der LSM- Jury eingeladen.
- Die Jury empfiehlt bis zu sechs Verbundprojekte zur Förderung.
*Ihre E-Mailadresse wird einmalig verwendet, um Sie über den nächsten LSM Förderaufruf zu informieren. Sie wird nicht für Werbezwecke eingesetzt und automatisiert gelöscht. Wenn Sie zwischenzeitlich kein Interesse mehr an einer Benachrichtigung haben, so schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit dem Betreff: „Löschen meiner E-Mailadresse aus dem Verteiler LSM Förderaufrufe“.
Einreichen des Antrags und Antragsprüfung
- Wird Ihre Skizze positiv bewertet, erfolgt die Antragsfreischaltung und anschließend die Antragsberatung. In der Antragsberatung werden alle notwendigen Dokumente für die Antragstellung mit Ihnen besprochen.
- Nach erfolgreicher Antragseinreichung wird der Antrag formal auf Vollständigkeit und nochmals technologisch geprüft.
- Nachfolgend prüft die Bewilligungsbehörde, das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den übermittelten Prüfbericht sowie den Antrag.
Bescheid, Durchführungs- und Verwertungsphase
- Bei positiver Beurteilung und nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie Einplanung der Fördermittel im bayerischen Haushalt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post.
- Während des Durchführungszeitraums sind Berichte und weitere Dokumente einzureichen. Entsprechende Vordrucke und Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung.
- An die Durchführungszeit schließt sich ein dreijähriger Verwertungszeitraum an. Hier werden jährliche Kurzberichte fällig, die Aufschluss darüber geben, ob und wie Ihre neuen Erkenntnisse verwendet werden.
Alle Informationen zu LSM
Ihr Kontakt
Für Ihre Fragen zum Förderprogramm LSM steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
Kontakt zum Team Förder- und Gründerlotse Bayern
Telefonisch
Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
Gründerlotse Bayern unter der Servicenummer: 0911-20671-380
Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr
Per E-Mail
Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.
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* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.