BayDiGuP

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich beträgt die Förderdauer bis zu 3 Jahre.

Gefördert werden können Einzel- und Verbundvorhaben. Im Falle eines Verbundvorhabens hat der Verbund aus seinem Kreis einen Projektkoordinator als gemeinsamen Ansprechpartner zu benennen (s. Förderaufruf).

Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Detaillierte Informationen und genaue Angaben hierzu finden Sie im jeweiligen aktuellen Förderaufruf auf dieser Seite unter dem Punkt Förderaufrufe.

Die Skizze wird in der ersten Stufe des Verfahrens gemeinsam als Verbund eingereicht, i.d.R. vom Projektkoordinator.

Förderanträge sind in der zweiten Stufe des Verfahrens einzeln pro Partner zu stellen. Im Falle von Verbundvorhaben ist eine Gesamtvorhabensbeschreibung (Mantelantrag) sowie eine kurze Beschreibung je Partner einzureichen. Jeder Partner erhält folglich einen eigenen Förderbescheid.

Die Form sowie die notwendigen Unterlagen werden nach Empfehlung des Expertengremiums mitgeteilt.

Nein, diese sind nicht erforderlich, können der Skizze jedoch als Anhang beigefügt werden.

Es stehen 4,5 Mio. € für bis zu 2 Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zur Verfügung (s. Förderaufruf).

Bei Forschungseinrichtungen beträgt der Eigenanteil 10 %. Es ist möglich, den Eigenanteil in Form von Eigenleistungen (z.B. Sachleistungen Professorenstunden o.ä.) mit entsprechenden Nachweisen einzubringen. Für Unternehmen und Start-ups muss die Höhe der Förderquote individuell ermittelt werden. Zur Schätzung der Förderhöhe kann vor der Skizzeneinreichung ein Kostenplan bei Bayern Innovativ eingereicht werden.

Sachausgaben sind in der Regel förderfähig, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Projekt stehen (s. Nr. 5.2 der Förderrichtlinie).

Alle Informationen zum Förderprogramm BayDiGuP

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