BayTOU

Förderbedingungen

Die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie des Programms.
Gerne gibt Ihnen der Förderlotse Bayern unter Tel. 0800-0268724 weitere Detailauskünfte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zwei Schwerpunkte:

  • Durchführung eines experimentellen Entwicklungsvorhabens zur Erarbeitung eines tragfähigen technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptvorhaben)
  • Durchführung eines technologisch und wirtschaftlich risikobehafteten Entwicklungsvorhabens, welches im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen steht (Entwicklungsvorhaben)

Es können folgende Kosten, die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen, gefördert werden:

  • FuE Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
  • Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
  • Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten im Sinn von Art. 28 Abs. 2 Buchst. a AGVO

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • mit einem bayerischen Technologiestandort oder Niederlassung,
  • die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Beschäftigte haben (Vollzeitäquivalente einschließlich Geschäftsleitung).
  • Die Geschäftsführer müssen mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen halten, über das für das Vorhaben notwendige Fachwissen verfügen und den größten Teil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
  • auch Unternehmen in der Gründungsphase können einen Förderantrag stellen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Gewährt wird eine auf einen Höchstbetrag begrenzte Anteilsfinanzierung am Vorhaben. Die Förderquote ist abhängig von der gewählten Förderlinie, sowie vom Innovationsgehalt und der Größe des Unternehmens.
Weitere Details finden Sie in der Richtlinie des Programms.

Die Förderung kann in zwei unterschiedlichen Förderlinien beantragt werden:

  • Durchführung eines Konzeptvorhabens zur Erarbeitung eines tragfähigen technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung. Hierbei ist die Förderung auf bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 26.000 € begrenzt. Gefördert wird über einen maximalen Zeitraum von 9 Monaten.
  • Durchführung eines Entwicklungsvorhabens mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €. Gefördert wird in der Regel über einen Zeitraum von 1 bis zu maximal 3 Jahren.

Die Förderung ist im Projektverlauf entsprechend der angefallenen förderfähigen Kosten in Teilsummen abzurufen. Neben regelmäßigen fachlichen Zwischenberichten sind Belege für die angefallenen förderfähigen Kosten einzureichen. Der Zuschuss wird nach fachlicher und finanztechnischer Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlt.

Eine Antragstellung ist jederzeit im Rahmen der Geltungsdauer der Richtlinie möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben muss sich durch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko sowie einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
  • Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt und verwertet werden.
  • Der Einsatz ausreichender Eigen- bzw. Fremdmittel für die Finanzierung des Vorhabens muss nachgewiesen werden.
  • Das Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden.
  • Das Vorhaben muss zum Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine technische Dienstleistung zu entwickeln. Diese muss deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technologischen Neuheit erwarten lassen.
  • Der Antragsteller muss ein beurteilungsreifes tragfähiges Konzept für seine Unternehmensgründung und für die Durchführung des Vorhabens vorlegen.

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