BayTOU

Häufig gestellte Fragen

Förderung im Überblick

Erster Ansprechpartner für Sie ist der Förderlotse Bayern. In einem Gespräch erfahren Sie, ob das Förderprogramm BayTOU für Sie geeignet ist. In diesem Fall wird Ihr Vorhaben an entsprechende Fachkollegen weitergegeben. Sollte das Programm BayTOU nicht für Ihr Projekt geeignet sein, berät Sie der Förderlotse Bayern zu alternativen Förderprogrammen.

Gefördert werden die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehenden Kosten. Im Programm BayTOU werden in der Regel überwiegend Personalkosten für Forschung und Entwicklung gefördert. Förderfähig sind ferner Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Ausgaben für Auftragsforschung, Ausgaben für Erlangung, Validierung und Erteilung von Patenten sowie sonstige Betriebsausgaben.

Nein. Im Sinne eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit Steuergeldern ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bestehende Vorhaben, die ggf. durch andere Förderungen unterstützt werden, müssen gegen das beantragte BayTOU Projekt inhaltlich klar abgegrenzt werden.

Voraussetzungen & Antragstellung

Ja. Die BayTOU Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und deckt in der Regel zwischen 25 % bis zu 45 % Ihrer durch das Projekt entstehenden Kosten. Für die Antragstellung sind Nachweise nötig, die belegen, dass der entstehende Eigenanteil von Ihnen finanziert werden kann.

Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie müssen prüffähig belegen, dass Sie den Eigenanteil der entstehenden Entwicklungskosten finanzieren können, beispielsweise mit Kontoauszügen oder Darlehenszusagen. Ferner sind begleitend zum Antrag unter anderem Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen, sowie eine Liquiditätsplanung, die sich in die Zukunft erstrecken muss.

Die Förderung wird im elektronischen System des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantragt. Erscheint Ihr Projekt geeignet für das Förderprogramm, erhalten Sie von uns einen individuellen Zugangscode zur Einreichung der Skizze. Wird die Skizze positiv beurteilt, erhalten Sie einen neuen individuellen Code zur Antragseinreichung.

Nein. Um das BayTOU Förderprogramm zu nutzen, müssen Sie den größten Teil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.

Ja. Alle Anfragen, Skizzen, Anträge und sämtliche Informationen, von denen wir im Verlauf des Vorhabens Kenntnis erlangen, werden von uns vertraulich behandelt.

Zeitlicher Rahmen & Fristen

Das Programm BayTOU ist im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie durchgehend für die Antragstellung offen. Nach einer erfolgreich bewerteten Skizze werden Sie zur Einreichung eines Antrags aufgefordert. Zur Bearbeitung des Antrags und der Zusammenstellung der Unterlagen haben Sie mehrere Wochen Zeit, der für Sie zuständige Mitarbeiter spricht hierzu Genaueres mit Ihnen ab.

Nach ersten positiven Gesprächen reichen Sie elektronisch eine Skizze ein. In der Regel erhalten Sie rund 8 bis 12 Wochen nach Skizzeneingang eine Antwort und werden im positiven Fall zur Antragstellung aufgefordert. Für den Antrag ist eine genauere technische und wirtschaftliche Planung erforderlich, ferner sind begleitende Dokumente zusammenzustellen. Der Antrag wird bei uns erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der Projektträger Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bewerten den Antrag. Im positiven Fall erhalten Sie eine Förderzusage in Form eines Förderbescheids. Zwischen erstem Kontakt und Förderbescheid vergehen nach unserer Erfahrung meist zwischen 6 und 12 Monaten.

In der Förderlinie Konzeptvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 9 Monaten gefördert werden. Entwicklungsvorhaben werden in der Regel bis zu maximal 3 Jahre gefördert.

Start des Vorhabens

Die BayTOU Förderung muss beantragt werden, bevor das Projekt begonnen wird. Wurden Sie zur Einreichung eines Antrags aufgefordert und haben den Antrag mit sämtlichen begleitenden Unterlagen vollständig eingereicht, dürfen Sie mit der Maßnahme förderunschädlich auf eigenes Risiko beginnen. Ein vorheriger Beginn ist förderschädlich. Eine rechtsgültige Förderzusage erhalten Sie nach Antragsprüfung in Form eines Bescheides vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Um die Förderung zu erhalten, dürfen Sie noch nicht mit dem Vorhaben oder Projekt begonnen haben. Dies bedeutet, dass Sie noch nicht mit den eigentlichen Arbeiten des Vorhabens begonnen haben dürfen und auch noch keine Leistungen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen, beauftragt haben dürfen.

Auszahlung der Fördermittel

Sie können mindestens zweimal pro Jahr Mittel abrufen, hierzu sind Unterlagen einzureichen, die die entsprechenden Kosten bei Ihnen belegen, beispielsweise Belege über angefallene Arbeitsstunden, Rechnungen oder Abschreibungen. Im Regelfall werden während des Durchführungszeitraums 80 % der Fördersumme in Mittelabrufen ausgezahlt. Erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden 20 % der bewilligten Fördersumme durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausbezahlt.

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Bei Fragen erreichen Sie uns wie folgt:
Förderlotse Bayern unter der Servicenummer: 0800-0268724*
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Mo. - Do.: 9:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 9:30 - 13:00 Uhr

Per E-Mail

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß Zeit bindet, können unsere Telefonleitungen mitunter alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schicken.

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