BayTP+
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus
Das Programm BayTP+ unterstützt Unternehmen in der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie in der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Das Programm soll die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft unterstützen und so zur Wettbewerbsfähigkeit und Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.
Das Programm umfasst zwei Förderlinien:
Entwicklung
Gefördert wird die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen und vom Antragsteller selbst durchgeführt werden.
Antragsberechtigt für Entwicklungsvorhaben sind Unternehmen bis zu maximal 400 Beschäftigten. Größere Unternehmen können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern das Vorhaben von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern ist.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Antragstellung erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren beim Projektträger Bayern.
Anwendung
Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen können die Förderung von Anwendungsvorhaben beantragen. Gefördert wird die Anwendung neuer Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. Die Zuwendung erfolgt durch Darlehen im Rahmen einer Projektförderung. Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens betragen.
Für diese Förderlinie gibt die LfA Förderbank Bayern weitere Auskünfte und stellt die Antragsformulare zur Verfügung. Die Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank einzureichen.
Eine Antragstellung ist jederzeit im Rahmen der Geltungsdauer der Richtlinie möglich. Fördermittelgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Weitere Details zum Förderumfang können Sie der aktuellen Richtlinie entnehmen oder gern im Gespräch mit uns erfahren.
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