Transformationsfonds Prozess- und Organisationsinnovation
Förderbedingungen
Was wird gefördert?
- Prozess- und Organisationsinnovationen werden finanziell unterstützt.
Dazu zählen zum Beispiel Vorhaben, die grundlegende Veränderungen in Prozessen oder Strukturen mit sich bringen und neue Organisationsmethoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder Kunden- und Lieferantenbeziehungen einführen.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Freistaat Bayern haben.
- Großunternehmen, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit KMU in einer wirksamen Zusammenarbeit kooperieren und die KMU mindestens 30% der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten.
- Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis.
- Die Förderung erfolgt nach Art. 29 AGVO:
- 50 % Förderung für KMU,
- 15 % Förderung für Großunternehmen bei Zusammenarbeit mit KMU.
- Pro Unternehmen und Vorhaben können Fördermittel in Höhe von höchstens 12,5 Mio. € bewilligt werden.
Zuwendungsfähige Kostenarten:
- Personalkosten,
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden,
- Kosten für Auftragsforschung,
- Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsartikel, etc.).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden.