Transformationsfonds Prozess- und Organisationsinnovation

Förderbedingungen

Was wird gefördert?

  • Prozess- und Organisationsinnovationen werden finanziell unterstützt.
    Dazu zählen zum Beispiel Vorhaben, die grundlegende Veränderungen in Prozessen oder Strukturen mit sich bringen und neue Organisationsmethoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder Kunden- und Lieferantenbeziehungen einführen.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Freistaat Bayern haben.
    • Großunternehmen, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit KMU in einer wirksamen Zusammenarbeit kooperieren und die KMU mindestens 30% der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. 
  • Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis.
  • Die Förderung erfolgt nach Art. 29 AGVO: 
    • 50 % Förderung für KMU,
    • 15 % Förderung für Großunternehmen bei Zusammenarbeit mit KMU.
  • Pro Unternehmen und Vorhaben können Fördermittel in Höhe von höchstens 12,5 Mio. € bewilligt werden.

Zuwendungsfähige Kostenarten:

  • Personalkosten,
  • Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden,
  • Kosten für Auftragsforschung,
  • Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsartikel, etc.).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden.

 

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