Projektträger Bayern

Betreuung von technologieorientierten Förderprojekten

Sie planen ein technologisch orientiertes F&E-Projekt und suchen finanzielle Unterstützung? Wir sind vom bayerischen Wirtschaftsministerium direkt mit der Durchführung zahlreicher Technologieförderprogramme betraut. In dieser Aufgabe beraten und unterstützen wir Sie vom Team Projektträger Bayern bei der Antragstellung und begleiten Sie während des kompletten Fördervorhabens.

Weiterhin fungiert der Projektträger Bayern auch als Förderlotse und ist erster Ansprechpartner bei Fragen zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU.

Bayerische Förderprogramme im Blick

Förderlotse und Vermittler

Wir fungieren als Förderlotse, der Informationen zum gesamten Spektrum der Technologieförderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene geben kann. Ebenso unterstützen wir bei der Entwicklung von Projektideen und der Identifikation von geeigneten Förderprogrammen und können gegebenenfalls an geeignete Projektträger weitervermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Wer berät mich und wo reiche ich den Antrag für mein Förderprojekt ein?

Jedes Förderprogramm wird von einem bestimmten Projektträger im Auftrag von Landes- oder Bundesministerien organisiert und verwaltet, bei dem die Anträge eingereicht werden. Der Projektträger Bayern ist einer dieser Projektträger. Wir betreuen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie von der Beratung über die Antragsbearbeitung bis zur Abrechnung eine breite Palette von Technologie-Förderprogrammen in Bayern (siehe: https://www.bayern-innovativ.de/seite/projekttraeger-bayern). Darüber hinaus beraten wir auch zu weiteren Technologieförderprogrammen in Bayern, Deutschland und der EU. Die Beratung von Künstlern und Kreativen in Bayern erfolgt durch die Kollegen von Bayern Kreativ. Rufen Sie gern die Experten unseres kostenlosen Förderlotsen an 0800-0268724 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontaktatprojekttraeger-bayern.de.)

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich eine Förderung für mein Projekt beantragt haben?

Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn Ihres zu fördernden Vorhabens gestellt werden müssen!

Kann ich für ein abgeschlossenes Projekt Förderung erhalten?

Nein, bereits entstandene Kosten können nicht nachträglich gefördert werden. Auch beantragte Projekte dürfen erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Inwiefern muss mein Projekt innovativ sein, um gefördert werden zu können?

Die Förderprogramme, zu denen der Projektträger Bayern berät, sind im Allgemeinen als Förderung neuer Technologien bzw. zur Förderung von Forschung und Entwicklung gedacht. In der Regel muss das geplante Förderprojekt daher ein technologisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen, über den Stand der Technik hinausgehen und außerdem positive Marktaussichten haben. Die für eine Förderung notwendige Höhe des Innovationsgehalts ist jedoch abhängig vom jeweiligen Förderprogramm und dessen Richtlinie.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Bewilligung meines Förderprojektes?

In der Regel dauert der Bewilligungsprozess mehrere Monate. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderprogramm.

Wo finde ich die genauen Bestimmungen der Förderungen?

Genaue Informationen zum Förderumfang, zum Bewilligungsprozess und weitere Details finden sich in den Förderrichtlinien eines jeden Förderprogramms. Diese finden Sie jeweils auf den Websites der Förderprogramme, zu denen wir z. T. auch auf https://www.bayern-innovativ.de/beratung/ptb/foerderlotse-bayern/seite/auswahl-interessanter-technologie-foerderprogramme verlinken.

Darf ich dasselbe Projekt mehrfach fördern lassen?

Nein, ein und dasselbe Projekt darf nicht aus verschiedenen Fördertöpfen bezuschusst werden. Jedoch dürfen Sie verschiedene Fördermittel für unterschiedliche Projekte nutzen. Zu beachten sind dann bestimmte Obergrenzen für Fördermittel, die ein Unternehmen insgesamt in Anspruch nehmen darf. So fallen bestimmte Förderprogramme unter die europäische De-Minimis-Beihilfe-Regelung, nach der innerhalb von drei Jahren Unternehmen nicht mehr als 200.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen erhalten dürfen.

Sie erreichen uns unter der Servicenummer* des Förderlotsen beim Projektträger Bayern:

0800-0268724

Wir sind für Sie von Mo. - Do. von 9:30 - 15:00 Uhr und Fr. 9:30 - 13:00 Uhr erreichbar.

Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß mehr Zeit bindet, könnten unsere Telefonleitungen mitunter auch einmal alle besetzt sein.

Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schreiben: kontakt(at)projekttraeger-bayern.de

*Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.