Merkblatt zur Batterieverordnung

Sie stellen Batterien her, handeln mit Batterien oder importieren Batterien? Nutzen Sie Batterien in Ihren Produkten oder bringen batteriebetriebene Geräte auf den Markt? Sind Ihnen die geltenden rechtlichen Anforderungen bekannt, und können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Batterien den einschlägigen Vorgaben entsprechen?

Dieses Merkblatt soll Sie über die rechtlichen Grundlagen zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Deutschland und in der Europäischen Union informieren. Mit der Batterieverordnung werden europaweit einheitliche Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Nachhaltigkeit sowie die Umwelt- und Sicherheitsaspekte von Batterien festgelegt. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen, Ressourcen effizient zu nutzen und gleichzeitig den freien Warenverkehr im Europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Für die Rücknahme von Batterien gelten weitere nationale Vorschiften.
Die Batterieverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie. Sie richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung über das Bereitstellen auf dem Markt bis hin zur Sammlung und zum Recycling

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