Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Das erste Antragsfenster wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet.
Neue Förderlandschaft für Ladeinfrastruktur ab 1. Januar 2026
Bei der Mobilität von morgen verfolgt der Freistaat Bayern grundsätzlich einen technologieoffenen Ansatz. Dabei zeigt sich jedoch die Elektromobilität am weitesten entwickelt und vielversprechend, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Daher unterstützt der Freistaat den Hochlauf der Ladeinfrastruktur als entscheidende Voraussetzung für den Erfolg von Elektrofahrzeugen im Massenmarkt. Vor diesem Hintergrund wird die seit 2017 gestartete Förderung ab 01.01.2026 mit einer neuen Förderrichtlinie weitergeführt.
Die neue Förderrichtlinie ist bewusst flexibel gestaltet, um aktuelle Bedarfe und Trends der Elektromobilität situativ berücksichtigen zu können. Daher ermöglicht die Förderrichtlinie u.a. neben Neubau und Modernisierung auch die Förderung von öffentlich zugänglichen oder nicht öffentlichen Ladepunkten. Allerdings wird nicht immer alles gefördert werden können. Im Sinne eines systematischen und zielgerichteten Ausbaus der bayerischen Ladeinfrastruktur werden vielmehr die jeweiligen Förderrahmenbedingungen in einzelnen Förderaufrufen definiert, u.a. Antragsfristen, Zielstellung oder Fördermitteletat. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderaufrufes ist nicht möglich.
Im Rahmen dieser Förderlandschaft geht der Freistaat von zwei Förderaufrufen pro Jahr aus. Der erste Förderaufruf ist für das erste Halbjahr 2026 geplant und wird voraussichtlich wieder öffentlich zugängliche Ladepunkte adressieren.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
Trotz Flexibilität der Richtline verlangen die Förderaufrufe in der Regel u.a. folgende Fördervorgaben und -bedingungen:
- Ladestandort in Bayern
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags.
- Keine Förderung von Ausgaben außerhalb der jeweiligen Projektlaufzeit
- Keine Förderung von Eigenleistungen
- Kumulierungsverbot
- Aufbau und Installation der geförderten Ladepunkte durch Fachpersonal
- Förderhinweis am Ladepunkt
- Regelmäßige Berichterstattung
Wie erfolgt die Antragstellung für die Förderung?
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem des Projektträgers. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel nicht im Windhundverfahren, sondern nach einem im jeweiligen Förderaufruf definierten Auswahlprozess.
Weiterführende Links und Dokumente
Richtlinien zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“
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