Förderung für Cybersecurity-Anwendungen

19.01.2023

Ende 2022 wurden auf Bundes- und EU-Ebene Förderprogramme veröffentlicht, die insbesondere FuE-Vorhaben im Bereich Cybersecurity adressieren. Wir haben drei aktuelle Aufrufe für Sie zusammenfasst:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, Bundesanzeiger vom 30.12.2022

Ziel ist es, dass mit europäischen Werten beim Datenschutz die digitale Souveränität gestärkt wird und ein bewusstes Verhalten durch Benutzbarkeit und Transparenz hinsichtlich Cyberrisiken zu schaffen. Im Rahmen dieser Richtlinie, die gesellschaftliche, soziale, ethische, rechtliche, ökonomische und technische Aspekte miteinbezieht, soll eine sichere Datennutzung erforscht werden. Skizzen können jederzeit eingereicht werden, Stichtage dafür sind der 15. März und 15. Oktober . Skizzen können bis 2027 eingereicht werden.

Forschungsverbundvorhaben, mit Bezug zu den oben genannten Zielen, sollen gefördert werden und die in folgende Themenfelder zugeordnet werden können:

  • Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen:
  • Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen,
  • Datenschutz technisch umsetzen;
  • Privatsphäre-schonende Geschäftsmodelle entwickeln;
  • Zukunftstechnologien Privatsphäre-schonend gestalten („Privacy by Design“);
  • Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
  • Risikoabschätzungen vornehmen.
  • Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:
  • Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
  • Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
  • individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.

Für diesen Antrag sind berechtigt:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Kommunen und deren Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Post-Quanten-Kryptografie in die Anwendungen bringen“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, Bundesanzeiger vom 30.12.2022

Post-Quanten-Kryptografie beschäftigt sich mit der Entwicklung und Untersuchung von kryptografischen Verfahren, die mit Quantencomputern nicht gebrochen werden können. Die Bedrohung durch Quantencomputer, aber auch durch die Weiterentwicklung klassischer Angriffe können die Sicherheit von kryptografischen Verfahren jederzeit in Frage stellen. Bei der Entwicklung und Umsetzung muss daher stets darauf geachtet werden, Verfahren, Mechanismen und Protokolle möglichst flexibel zu gestalten, um auf Entwicklungen reagieren zu können („Krypto-Agilität“). Bis spätestens 17. März 2023 können Projektskizzen schriftlich und/oder elektronisch eingereicht werden.

Ziel der Förderung ist es, die Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit am Standort Deutschland nachhaltig zu stärken und europäische Alternativen bei sicherheitskritischen IT-Komponenten voranzubringen.

Beispiele für mögliche Forschungsgegenstände sind:

  • Arbeiten zu theoretischen und methodischen Grundlagen der Post-Quanten-Kryptografie (PQK) sowie zur Quantenkryptoanalyse, z. B. Sicherheit gängiger pre-quantum und PQK-Verfahren im Kontext aktueller Quantencomputer oder Untersuchung von Angriffsmethoden auf PQK-Verfahren mit dem Ziel einer systematischen Bewertung des klassischen Sicherheitslevels
  • angewandte Forschung zur Verwendung von PQK-Verfahren auf allen Ebenen, z. B. Weiterentwicklung existierender Verfahren zum Schutz von Daten in Netzwerken und an Speicherorten oder Effiziente Implementierung der von der NIST ausgewählten Verfahren in verschiedenen Anwendungsbereichen (z. B. IoT, Automotive, ICT, Edge Computing)
  • Verfahren, Methoden und Bausteine zur Ermöglichung von Kryptoagilität, z. B. Software-Update-fähige Beschleunigungskonzepte (Rechenschritte, Rechenoperationen) und Hardwarebeschleunigung für PQK auf FPGAs oder Gewährleistung von Chain-of-Trust für IT-Systeme (z. B. zu Firmware-Updates, Secure Boot, Zertifikatsverwaltung und einer robusten Kombination von kryptografischen Verfahren)

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Kommunen und deren Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht abschließend anzusehen.

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Das Förderprogramm „Cybersicherheit und Vertrauen“ unterstützt den Markteinführung von innovativen Cybersicherheitslösungen, auch solche, die im Rahmen von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten entwickelt wurden.

Ziel ist es, die Markteinführung und Verbreitung innovativer Cybersicherheitslösungen zu unterstützen, sowie den Wissensstand zu verbessern und Cybersicherheitsvorkehrungen zu prüfen. Anträge sind bis zum 15.02.2023, 17 Uhr Brüsseler Zeit , einzureichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten EU, insbesondere bei KMUs und öffentlichen Organisationen, und zwar sowohl durch angebots- als auch nachfrageunterstützende Maßnahmen.

Gefördert werden:

  • Dienste zum Schutz der Cybersicherheit;
  • Prüfung der Widerstandsfähigkeit von Geräten und Diensten im Bereich der Cybersicherheit;
  • Tools für Sicherheitstests, einschließlich Tools für die statische Analyse von Code;
  • Tools zur Untersuchung der Cybersicherheit, die den Ursprung von Cybersicherheitsbedrohungen aufspüren;
  • Tools für die Reaktion auf Vorfälle, die sich in allgemeine betriebliche und verwaltungstechnische Cybersicherheitsstrategien einfügen;
  • Unterstützung der koordinierten Offenlegung von Schwachstellen, gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Strategien;
  • Finanzierung und Unterstützung von Projekten zur Verbesserung und/oder Prüfung von Open-Source-Software im Hinblick auf die Cybersicherheit;
  • Unterstützung für Hackathons, Cybersicherheitsherausforderungen und -konferenzen sowie für die Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen, einschließlich Softwareentwicklergemeinschaften;
  • Unterstützung von Sensibilisierungs-, Präventions-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Cybersicherheit.

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Bianca Sum
Dr. Robert Couronné

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