Zweiter Förderaufruf für Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie
19.01.2026
Für neue und zusätzliche Investitionen und Entwicklungen im Bereich CO2-armer Produktionsverfahren sind am 06. Januar 2026 neue Förderaufrufe Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) veröffentlicht worden.
Das BMWK hat dazu den zweiten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gestartet. Unternehmen können bis 28. Februar 2026 Skizzen für Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie einreichen. Gefördert werden Investitionen und Forschungsvorhaben in den Teilmodulen 1 und 3 des Moduls 1. Diese Fördermodule werden vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut.
Für Investitionsvorhaben nach Teilmodul 1 beträgt die maximale Förderhöhe 30 Millionen Euro und für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Teilmodul 2 maximal 35 Millionen Euro. Die genauen Förderbedingungen sind in den Förderrichtlinien sowie den jeweiligen Förderaufrufen beschrieben. Zielgruppen für die verschiedenen Förderprogramme sind energieintensive Industrien wie Stahl, Chemie, Glas, Zement, jedoch nicht ausdrücklich auf diese Bereiche beschränkt.
Die Frist für die Einreichung von Projektskizzen für die genannten Förderaufrufe ist der 28. Februar 2026. Für die Antragsstellung zum Modul 1 bietet das BIK am 27. Januar einen digitalen Skizzenworkshop an. Hier werden das Modul vorgestellt sowie Hinweise zur Skizzeneinreichung geben.
Auch gibt es für CCU/CCS-Projekte im Modul 2 einen zweiten Förderaufruf. Diese sind beim Projektträger Jülich – PTJ angesiedelt.
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