Förderung von Maßnahmen für die KKW

Als Maßnahmenträger in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) spielst Du eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Stärkung der Branche. Doch möglicherweise stehst Du vor der Herausforderung, die finanziellen Mittel für Deine Projekte zu sichern, damit sie ihr volles Potenzial entfalten können. Genau hier setzen die Förderrichtlinien für Projekte von Maßnahmenträgern in der Kultur- und Kreativwirtschaft des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) an. 
Diese Richtlinien ermöglichen die Beantragung einer finanziellen Unterstützung für Projekte, die gezielt zur Weiterentwicklung, Stärkung und Vernetzung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern beitragen. Die Beratung und Vorprüfung der Anträge erfolgt durch das Innovationsnetzwerk Kreativwirtschaft im Auftrag des StMWi. 

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Projekte von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Förderung dient:

  • der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung),
  • der Forcierung der Cross Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-)Hochschulen (beispielsweise in Innovationslabs) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme) sowie
  • der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.

Förderberechtigte

Die Förderrichtlinien richten sich an Maßnahmenträger, also Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Unternehmen, die sich für die Kultur- und Kreativwirtschaft oder einzelne Teilmärkte einsetzen. Gefördert werden wirtschaftlich ausgerichtete Projekte und Formate – „von der Branche für die Branche“.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern stärken, vernetzen und weiterentwickeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung der Branche
  • Veranstaltungen – von Workshops bis hin zu Messebeteiligungen
  • Markterschließungsmaßnahmen
  • Cross-Innovation-Prozesse – branchenübergreifende Zusammenarbeit
  • Europäische Austauschprojekte

Förderung

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Pauschalförderungen: 2.000 Euro oder 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung für Veranstaltungen
  • Anteilfinanzierung für größere Vorhaben: Der maximale Fördersatz beträgt 50 %, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragstellende

Angesprochen sind Institutionen, Vereine, Unternehmen oder andere Einrichtungen, die mit ihren Projekten nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Branche oder einzelne Teilmärkte fördern. Das Vorhaben sollte Impulse für die Weiterentwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft geben und die Vernetzung innerhalb der Branche unterstützen.

Nächste Schritte: Teilnahme an bayernkreativFOKUS

Wenn Dein Projekt eines der vier Förderziele unterstützt und Du eine Förderung beantragen möchtest, ist die Teilnahme an einer unserer Infoveranstaltungen bayernkreativFOKUS dringend empfohlen. Dort erhältst Du umfassende Einblicke in die Förderziele, Kosten und den Ablauf des Antragsprozesses. 

Frist zum Einreichen von Anträgen

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat eine Frist von drei Monaten von der Einreichung der unterzeichneten Originale bis zum Beginn der Veranstaltung eingerichtet.
Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Die Fördermöglichkeiten der Richtlinien werden auch in der Podcastfolge „Jetzt fördern lassen: Kultur- und Kreativwirtschaft im Fokus“ behandelt.

Was mit der KKW-Förderrichtlinie möglich ist, zeigt das Interview mit „TRIGGER – Festival für Politik und Menschenrechte in Theater und Performance“.

Alle Unterlagen sowie weiterführende Hinweise zur Antragstellung findest Du auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Du hast Fragen? Kontaktiere uns gerne per E-Mail.

Nutze diese Chance, um Deine Ideen voranzubringen und die Kultur- und Kreativwirtschaft aktiv mitzugestalten!

FAQs zur Förderrichtlinie

Hier geht es zu den FAQs

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