Neues Förderprogramm der Forschungsstiftung: Stärkere Kooperationsanreize, verbesserte Förderung von KMU

„Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“

11.03.2025

Die Bayerische Forschungsstiftung hat ein neues Förderprogramm. Das Programm mit dem Titel „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ bietet in vielen Fällen attraktivere Konditionen als das bisherige. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird stärker honoriert, kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen individuellen Förderbonus. Die neuen Bedingungen gelten für Bewilligungen ab dem 01.06.2025. Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die Grundzüge der Förderung bleiben auch im neuen Programm erhalten: Unterstützt werden anwendungsorientierte Forschungs- und Technologieprojekte mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse. Jedes geförderte Vorhaben erfordert obligatorisch die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Auf Wissenschaftsseite fördern wir Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, auf Wirtschaftsseite Unternehmen aller Größenklassen. Unser Förderangebot bleibt, wie schon bisher, branchen-, themen- und technologieoffen. Dies kommt im Programm nun noch deutlicher zur Geltung. Sechs Themenfelder stehen dabei besonders im Fokus: Digitalisierung, Energie und Umwelt, Mobilität, Life Sciences, Prozess- und Produktionstechnik sowie Material und Werkstoffe. Diese Felder eröffnen ein breites Spektrum, in das sich in der Praxis so gut wie jedes anwendungsbezogene Technologieprojekt einordnen lässt.

Folgende wesentliche Neuerungen gibt es bei den Förderkonditionen:

  • Für Vorhaben mit einem bestimmten Mindestanteil der Wissenschaftsseite an den Gesamtkosten wird ein Kooperationszuschlag von bis zu 10 Prozent gewährt.
  • Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschlag von bis zu 10 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Kosten beantragen.
  • Die Höchstgrenzen für Zuschüsse zu Projekten im vereinfachten Entscheidungsverfahren und zu Forschungsverbünden werden auf 100.000 Euro bzw. auf drei Millionen Euro erhöht.
  • Die Personalkostenhöchstsätze für Unternehmen werden angehoben, Universitäten und Hochschulen können ihre Personalkosten auf Ausgabenbasis abrechnen.

Informieren Sie sich auf unserer neuen Website www.forschungsstiftung.bayern.de oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten (Tel.: 089 2102-86-3).

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