Neue EU-Spielzeugverordnung

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Die Europäische Kommission hat den finalen Entwurf der neuen Spielzeugverordnung veröffentlicht, die weitreichende Änderungen für Hersteller, Online-Marktplätze und den Schutz von Kindern einführt. Ziel ist es, die hohe Zahl unsicherer Spielzeuge in der EU zu reduzieren, insbesondere solcher, die online verkauft oder aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Ein zentrales Element ist die Ablösung der bisherigen EU-Konformitätserklärung (DoC) durch einen digitalen Produktpass (DPP). Dieser enthält produktspezifische Daten, einschließlich der DoC und zusätzlicher Informationen, die über einen elektronischen Datenträger abrufbar sind (Kapitel IV und Anhang VI). Digitale Produktpässe werden dazu beitragen, die Zollkontrollen zu beschleunigen und den Zugang der Verbraucher zu Sicherheitsinformationen zu verbessern. Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, wurde die Kommission beauftragt, praktische Leitlinien und maßgeschneiderte Anleitungen für die Erstellung des DPP bereitzustellen.
Hersteller von digital vernetztem Spielzeug müssen künftig die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und kognitive Entwicklung von Kindern als Teil der grundlegenden Sicherheitsanforderungen bewerten. Die Stoffsicherheitsbeurteilung wird verschärft: Neben der Exposition gegenüber einzelnen Chemikalien muss auch die kombinierte Gefährdung durch verschiedene Chemikalien berücksichtigt werden. Spielzeug sollte keine krebserregenden Stoffe, endokrin wirksamen Substanzen oder PFAS enthalten.

Online-Marktplätze sind verpflichtet, die Anforderungen des Artikels 22 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) einzuhalten. Die Verordnung klärt zudem Ausnahmen, etwa für Roller für Kinder über 20 kg oder Bücher für Kinder ab 36 Monaten, die ohne zusätzliche Materialien hergestellt werden.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Sicherheit von Spielzeug zu erhöhen, den digitalen Wandel in der Branche zu fördern und Verbraucher besser zu schützen.

Quelle: Europäische Kommission

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