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09.01.2024
In einer komplexen Welt, in Zeiten multipler Krisen aber auch rasantem technologischen Fortschritt, steht Europa vor Herausforderungen und Möglichkeiten, zu welchen es sich gemeinsam als Europäische Union zu positionieren gilt. Bei der Europawahl haben die Wählerinnen und Wähler die Gelegenheit mitzubestimmen, in welche Richtung es gehen soll.
Denn die Aufgabe des Europäischen Parlaments ist es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die Europawahl ist somit ein zentrales Element der europäischen Demokratie und trägt dazu bei, die Legitimation und die demokratische Kontrolle der EU-Institutionen zu stärken. Die Entscheidungen, die in Brüssel und Straßburg gefällt werden, betreffen die Menschen vor Ort. Was von der EU entschieden wird, wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt. Umso wichtiger, sich mit seiner Stimme, vor Ort Gehör zu verschaffen.
Geschichte der Europawahl:
In den 27 Mitgliedstaaten der EU wird vom 6. bis 9. Juni 2024 zum zehnten Mal das Europäische Parlament gewählt. Das Wahlalter wurde in Deutschland erstmalig auf 16 Jahre abgesenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erkannten die Gründungsväter Europas, dass der Frieden auf dem Kontinent nur durch Zusammenarbeit und die Schaffung gemeinsamer Institutionen gewährleistet werden kann. Wurden anfangs die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den Mitgliedstaaten ernannt, so findet seit 1979 alle fünf Jahre in der Europäischen Union die Europawahl als Direktwahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem unmittelbaren, freien und geheimen Wahlverfahren gewählt werden. Alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren sind wahlberechtigt.
Das Wahlsystem:
Die Wahlmodalitäten für die Europawahl sind zum einen durch EU-Recht geregelt und zum anderen durch nationale Gesetze, die von Land zu Land variieren. Für alle EU-Mitgliedstaaten gilt das Verhältniswahlrecht und die Prinzipien einer allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahl. Zudem haben EU-Bürgerinnen und -Bürger ein aktives und passives Wahlrecht. Spätestens 21 Tage vor der Europawahl wird eine Wahlbenachrichtigung durch die Heimatgemeinde verschickt. In Deutschland kann auf Antrag die Möglichkeit genutzt werden, per Briefwahl abzustimmen anstatt im Wahllokal zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Hierzulande erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Derzeit existiert keine Sperrklausel, das bedeutet, auch kleine Parteien können ins Parlament einziehen. Da in Deutschland traditionell sonntags gewählt wird, findet die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
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Quelle: Europäisches Parlament