Verband schlägt Eckpunkte für neues GEG vor
Deneff fordert klaren Rechtsrahmen, um Investitionen im Gebäudesektor wieder anzukurbeln
04.02.2026
Quelle: E & M powernews
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) hat fünf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt, die Investitionen anregen und Verunsicherung beenden.
Die anhaltende Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz führt nach Einschätzung der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) zu Investitionszurückhaltung im Gebäudesektor. Laut dem Verband werden derzeit Modernisierungsprojekte verschoben oder ganz aufgegeben. Davon betroffen seien Eigentümerinnen und Eigentümer, Mietende, Handwerksbetriebe sowie Investoren. Der Sanierungsstau wachse, Energie werde unnötig verbraucht und Heizkosten blieben hoch.
Vor diesem Hintergrund hat die Deneff fünf Eckpunkte für das von der Regierung geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), bislang Gebäudenergiegesetz (GEG), vorgelegt. Ziel sei ein einfacher und verlässlicher Rechtsrahmen, der Investitionen ermöglicht, ohne erneut grundlegende Systemwechsel auszulösen. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff, erklärte laut Verband, die Menschen benötigten „Klarheit statt Politik-Pingpong“, damit wieder geplant und investiert werde.
Vom Energiesparen profitieren
Nach Darstellung der Deneff geht es bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden nicht allein um Klimaschutz. Effizienzmaßnahmen senkten den Energiebedarf und wirkten damit als Kostenbremse für private Haushalte, Unternehmen und den Staat.
Zugleich habe der Gebäudesektor eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Laut der Initiative hängen in Deutschland rund 600.000 Arbeitsplätze und etwa 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an der energetischen Gebäudesanierung. Effizientere Gebäude reduzierten zudem den Bedarf an Energieimporten und stärkten damit Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.
Im ersten Eckpunkt sprechen sich die Autoren dafür aus, beim künftigen GMG an der bekannten Logik des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festzuhalten. Effizienzanforderungen und der Einsatz Erneuerbarer Energien sollten weiterhin klar berücksichtigt werden.
Die Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) sei aus Sicht der Initiative auf dieser Grundlage zügig möglich. Der Nullemissionsstandard für Neubauten sei wirtschaftlich erreichbar und könne als Orientierung für Investoren dienen.
Schlechteste Gebäude zuerst sanieren
Als zweiten Schwerpunkt schlagen die Organisationen vor, Sanierungen dort zu priorisieren, wo die höchsten Energieverbräuche anfallen. Nach dem sogenannten „worst first“-Prinzip sollten zunächst die energetisch schlechtesten Gebäude modernisiert werden.
Für Nichtwohngebäude regen die Initiatoren Mindeststandards an, wie sie das EU-Recht vorsieht. Für Wohngebäude plädieren sie für freiwillige Orientierungswerte, die mit Förderangeboten und möglichst geringem bürokratischem Aufwand verbunden werden. Dadurch ließen sich die größten Einsparpotenziale zuerst heben, so die Einschätzung.
Im dritten Eckpunkt geht es um die Anforderungen an neue Heizungen. Diese ließen sich nach Auffassung der Deneff deutlich vereinfachen, ohne erneut Unsicherheit auszulösen. Der Heizungstausch solle weiterhin ein Anlass für den Umstieg auf überwiegend erneuerbare Lösungen sein.
Gleichzeitig sollten pauschale Erfüllungsoptionen den Nachweisaufwand reduzieren. Zusätzlich fordern die Initiativen, die Betriebsoptimierung und das Monitoring von Anlagen zu stärken, damit diese im Alltag effizient arbeiten. Bei Inspektionspflichten sollten, wo möglich, digitale Lösungen anerkannt werden.
Mehr Transparenz bei Energieausweisen
Mehr Transparenz im Gebäudebestand adressiert der vierte Eckpunkt. Energieausweise seien bislang schwer vergleichbar und oft wenig nutzerfreundlich, meint die Deneff. Künftig sollten sie digitalisiert und in eine nationale Gebäude- und Energiedatenbank integriert werden. Das könne Entscheidungen bei Kauf, Miete oder Finanzierung erleichtern und zugleich Verwaltungsaufwand reduzieren.
Der fünfte Vorschlag zielt auf die schnellere Einführung technischer Innovationen. Nach Angaben der Initiative bremsen veraltete Berechnungsnormen häufig neue, effizientere und kostengünstigere Lösungen aus. Abhilfe schaffen solle der Bezug auf aktuelle Normen sowie ein sogenannter Innovations-Korrekturfaktor, mit dem neue Technologien schneller anerkannt werden können.
Autorin: Susanne Harmsen
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