Kartellamt warnt vor steigender Machtkonzentration

Bericht 2024/25 des Bundeskartellamts sieht RWE und Leag häufiger als „unverzichtbar“ – knappe steuerbare Kapazitäten treiben Preisspitzen

20.02.2026

Quelle: E & M powernews

Das Bundeskartellamt sieht für 2024/25 eine gestiegene Marktmacht großer Stromerzeuger in Deutschland. Ursache sind geringere steuerbare Kapazitäten und knapperes Angebot.

 

Das Bundeskartellamt hat am 19. Februar 2026 seinen Marktmachtbericht 2024/25 vorgelegt. Die Behörde mit Sitz in Bonn untersucht darin die Wettbewerbsverhältnisse bei der Stromerzeugung und beim erstmaligen Stromabsatz für den Zeitraum von Mai 2024 bis April 2025.

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde hat die Marktmacht der großen Anbieter deutlich zugenommen. Betroffen sind vor allem RWE, Leag und EnBW. Präsident Andreas Mundt erklärte laut Mitteilung, der Rückgang steuerbarer Kraftwerkskapazitäten habe unmittelbare Auswirkungen auf Wettbewerb und Preisbildung. Bei knapperen Kapazitäten würden verbleibende Anlagen häufiger unverzichtbar für die Deckung der Nachfrage.

Hintergrund ist vor allem das geringere Angebot an steuerbarer Erzeugung. Anfang 2024 endete planmäßig die befristete Reaktivierung von Reservekraftwerken, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine beschlossen worden war. Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen und weiteren Stilllegungen im Zuge des Kohleausstiegs wurde das inländische Angebot spürbar reduziert.

Unverzichtbare Anlagen im Blick

Für die Bewertung von Marktmacht stellt das Bundeskartellamt nicht primär auf Marktanteile ab. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig ein Unternehmen mit seinen Anlagen für die Versorgung unverzichtbar ist. Überschreitet der Anteil dieser sogenannten pivotalen Stunden fünf Prozent der Jahresstunden, spricht dies für eine marktbeherrschende Stellung. Laut Bericht liegt RWE deutlich über dieser Schwelle. Auch für die Leag werden Werte oberhalb der Vermutungsschwelle festgestellt. EnBW erreicht Werte nahe der Grenze, überschreitet sie jedoch nicht.

Die Behörde weist darauf hin, dass der Bericht selbst keine formale Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Eine solche könne nur im Rahmen konkreter Einzelfallprüfungen erfolgen. Unternehmen mit entsprechender Marktstellung unterliegen jedoch strengeren kartellrechtlichen Vorgaben. Sie dürfen insbesondere keine Kapazitäten gezielt zurückhalten, um Preise zu erhöhen.

Gegen Aufteilung der deutschen Stromgebotszone

Kritisch bewertet das Bundeskartellamt zudem Überlegungen zu einer möglichen Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone. Eine Trennung könnte nach Einschätzung der Behörde die Marktmacht großer Anbieter weiter verstärken.

Kurzfristig erwartet die Wettbewerbsbehörde keine Entspannung. Die von der Bundesregierung geplanten Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerke könnten erst nach mehreren Jahren zusätzliche Kapazitäten in den Markt bringen. Laut Mundt wird die Verteilung der Zuschläge entscheidend dafür sein, wie sich die Marktkonzentration langfristig entwickelt. Um die Anbieterstruktur breiter zu halten, empfiehlt er eine Begrenzung der Zuschläge auf zehn Prozent der ausgeschriebenen Leistung je Bieter.

Die zunehmende Knappheit wirkt sich bereits auf das Marktgeschehen aus. Nach Angaben der Behörde treten im kurzfristigen Stromgroßhandel Preisspitzen häufiger und ausgeprägter auf, speziell im Winter und zu Tagesrandzeiten. Untersuchungen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur zu Preisspitzen während sogenannter Dunkelflauten Ende 2024 ergaben jedoch keine Hinweise auf missbräuchliches Verhalten. Ausschlaggebend sei die knappe Verfügbarkeit steuerbarer Kapazitäten gewesen.

Stromimporte und Regelenergiemärkte

Gleichzeitig hat die Bedeutung von Stromimporten zugenommen. In rund einem Viertel der Stunden des Berichtszeitraums konnte die Nachfrage in Deutschland nur mithilfe von Importen vollständig gedeckt werden. Importmöglichkeiten können Marktmacht begrenzen, ihre Wirkung hängt jedoch von verfügbaren grenzüberschreitenden Leitungen und ausländischen Erzeugungskapazitäten ab.

Auch die Regelenergiemärkte hat das Bundeskartellamt untersucht. Die Wettbewerbsverhältnisse haben sich dort im Vergleich zum vorherigen Zeitraum kaum verändert. EnBW nimmt weiterhin eine führende Rolle bei bestimmten Regelenergieprodukten ein.

Der Marktmachtbericht erscheint mindestens alle zwei Jahre. Er soll Marktteilnehmern laut Bundeskartellamt eine Orientierung geben, ob sie als marktbeherrschende Unternehmen in Betracht kommen und damit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegen.

Der vollständige Marktmachtbericht Stromerzeugung 2024/25 steht im Internet bereit.

Autorin: Susanne Harmsen

 
 

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